Trinkwasser

Wie geht der Aargau aktuell mit Chlorothalonil um?

13.06.2022, 09:46 Uhr
· Online seit 13.06.2022, 09:33 Uhr
Das Fungizid Chlorothalonil geriet 2019 in den Fokus. Jede achte Aargauer Gemeinde hatte nämlich zu viel Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser. Dennoch musste nach einem Gerichtsentscheid der Grenzwert aufgehoben werden. ArgoviaToday resümiert den derzeitigen Stand im Kanton Aargau.
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Es blieb lange unerkannt, dass es Rückstände des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil im Grundwasser des Schweizer Mittellandes gibt. Aufgrund neuer Forschungsergebnisse hat der Bund Chlorothalonil als «wahrscheinlich krebserregend» bezeichnet und die Anwendung per Anfang 2020 verboten. Dies hatte zur Folge, dass Wasserversorger und Gemeinden ihr Trinkwasser auf Abbauprodukte des Fungizids untersuchen mussten. Der Grenzwert der Konzentration der Chlorothalonil-Metaboliten lag demnach bei 0,1 Mikrogramm pro Liter.

Syngenta reichte Klage ein

Allerdings darf der Bund keine Warnung mehr an die betroffenen Kantone aussenden. Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich infolge einer Beschwerde der Agrochemiekonzerns Syngenta Agro mit der Rechtmässigkeit der Entscheide des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) betreffend Chlorothalonil, wie das kantonale Amt für Verbraucherschutz auf der Homepage mitteilt. Syngenta Agro stellt unter anderem Fungizide mit dem Stoff Chlorothalonil her.

Im September 2020 musste das BLV nach einer Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts die Warnung von seiner Webseite entfernen, in der Chlorothalonil und Metaboliten dieses Wirkstoffes als toxikologisch relevant eingestuft wurden. Die Einstufung als «relevant» hat Folgen für die Grenzwerte im Grund- und Trinkwasser. Gegen das Verbot hatte der Konzern erfolgreich Beschwerde eingelegt. Das Unternehmen ist der Meinung, dass wissenschaftliche Grundlagen für das Verbot fehlen würden und damit die Informationen des BLV «dem Ruf von Syngenta potenziell schadet», schreibt Syngenta.

Weitreichende Auswirkung auf den Aargau 

Dies hatte auch konkrete Auswirkungen auf die Aargauer Gemeinden. Für Chlorothalonil-Abbauprodukte in Trinkwasser gilt demnach kein Höchstwert mehr. Amtlich erhobene Trinkwasserproben, die den Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter überschreiten, werden nicht beanstandet. Und als Drittes sind die etwaigen Wasserversorger nicht mehr verpflichtet, ihr Wasser auf Rückstände von Chlorothalonil hin zu untersuchen. Allerdings können – solange der Hauptentscheid des Bundesverfassungsgerichts noch aussteht – zur Analyse eingereichte Wasserproben weder als einwandfrei noch als mangelhaft deklariert werden, wenn sie über den Richtwert gelangen.

Auch schon damals zeigte sich Irina Nüesch, Leiterin der Sektion Trink- und Badewasser beim Amt für Verbraucherschutz, nicht glücklich über den Gerichtsentscheid, wie die «Aargauer Zeitung» berichtete. «Eine klare, für die Konsumierenden nachvollziehbare Kommunikation der Trinkwasser-Qualitätsaspekte wird noch schwieriger.» Jedoch stellt sie gegenüber ArgoviaToday klar, dass die Gemeinden weiterhin den Wasserendverbraucher transparent über die Untersuchungsergebnisse informieren – und zwar mindestens einmal jährlich.

Über 3000 Proben im Aargau

Darüber hinaus finden auch regelmässig sogenannte Aargauer Trinkwasser-Seminare statt. Darin wird über aktuelle Themen zur Trinkwasserversorgung diskutiert, darunter auch zum Verlauf der Grundwasserbelastung durch Chlorothalonil. «Wir berichten an diesen Seminaren über den aktuellen Stand – der immer noch abhängig vom ausstehenden Hauptentscheid ist. Darüber hinaus sprechen wir auch über die Entwicklung der Rückstandskonzentration im Trinkwasser, die laufend gemessen wird. Im Aargau sind das mittlerweile über 3000 Proben», berichtet die Leiterin gegenüber ArgoviaToday. «Allerdings kann in den Proben, in denen die Rückstände am höchsten waren, praktisch noch kein Rückgang verzeichnet werden.» Seitdem die Anwendung des Fungizids gestoppt wurde, sind die Konzentrationen im Trinkwasser in etwa ähnlich hoch geblieben.

Unabhängig von den Zwischenverfügungen des Bundesverwaltungsgerichts besteht nach wie vor keine Einschränkung für das Trinkwasser. In allen Aargauer Gemeinden sei das Leitungswasser von guter Qualität und für alle Lebensmittelzwecke geeignet, konstatiert das Amt für Verbraucherschutz.

Gemeinden geben Informationen

Wer sich allerdings genauer informieren will, kann das stets bei der jeweiligen Gemeinde tun. Entweder im Rahmen der periodisch umfassenden Information über die Trinkwasserqualität oder bei der zuständigen kommunalen Stelle. «Die Webseiten der jeweiligen Wasserversorger oder der Wasserwerke werden laufend aktualisiert», so Nüesch. In der Regel sind solche Anfragen an die Gemeindeverwaltung oder an den Brunnenmeister zu stellen.

«Wir drängen auch in Zukunft darauf hin, dass die Überwachung weitergeführt wird. Es ist wichtig, dass wir wissen, wie die Konzentrationen der Chlorothalonil-Rückstände verlaufen und dass sich so eine Situation nicht wiederholt», erklärt Nüesch abschliessend. Dazu läuft seit Januar 2022 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln neu über das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), welches umfassende Regularien zur Kontrolle aufstellt. Dennoch muss damit gerechnet werden, dass es wegen der grossräumigen Chlorothalonil-Verbreitung doch eine längere Angelegenheit im Aargau werden kann.

veröffentlicht: 13. Juni 2022 09:33
aktualisiert: 13. Juni 2022 09:46
Quelle: ArgoviaToday

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