2 Aargauer zünden Wunderkerze an – und fackeln Markise von Wohnung ab
Mitten in der Nacht im September 2023 sind zwei Aargauer in Zofingen auf die Idee gekommen, Wunderkerzen abzubrennen. Der 28-Jährige und der 27-Jährige gingen dafür auf den Balkon der Wohnung im 3. Stock. Die brennenden Wunderkerzen hielten die beiden über das Geländer.
Doch die Markise einer Wohnung weiter unten war ausgefahren, worauf die Funken darauf fielen und sie in Brand setzten, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst.
Damit haben die beiden gegen die Sorgfaltspflicht verstossen. Pyrotechnische Gegenstände dürfen nämlich nur so abgebrannt werden, dass für Personen und Sachen keine Gefahr besteht. Wegen ihres fahrlässigen Verhaltens werden die beiden je zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Hinzu kommen 423 Franken Gebühren und Kosten. Die Wunderkerzen kosteten die beiden demnach über 700 Franken – ein Blick über das Geländer nach unten hätte gereicht, diese Kosten zu sparen.