Die Stimmberechtigten entschieden sich mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 69,3 Prozent für die neue Bezeichnung (Ja: 2012 Stimmen, Nein: 889 Stimmen). Die Stimmbeteiligung betrug 35,5 Prozent, wie die Stadtkanzlei am Sonntag mitteilte. Die Stimmberechtigten bestätigten einen Entscheid des Einwohnerrates (Parlament).
In Zofingen hat der Volksentscheid eine besondere Bedeutung: Christiane Guyer (Grüne) ist die erste Frau an der Spitze der Stadt. Sie wurde im November 2021 zur Frau Stadtammann gewählt. Sie ist künftig Stadtpräsidentin.
Die Stimmberechtigten in Zofingen AG hiessen zudem einen Kredit von 43,65 Millionen Franken für den Neubau eines Oberstufenzentrums gut. Der Ja-Stimmen-Anteil betrug 82 Prozent (Ja: 2400 Stimmen, Nein: 524 Stimmen).
Als nur Männer im Amt waren
Im Kanton Aargau sind die Begriffe Stadtammann und Vizeammann historische Bezeichnungen. Sie stammen aus einer Zeit, als nur Männer die politischen Ämter besetzten.
Die Kantonshauptstadt Aarau entschied sich bereits im Jahr 2013 zum Wechsel auf Stadtpräsidentin/Stadtpräsident. Obwohl im Kanton Aargau heute standardmässig die traditionellen Bezeichnungen Ammann und Vizeammann in der Gesetzgebung vorgesehen sind, dürfen die Gemeinden die Funktionsbezeichnung in der Gemeindeordnung selber festlegen.
Volk soll «Präsidium der Gemeinde» wählen
Auf kantonaler Ebene sollen die heutigen Begriffe Ammann und Vizeammann voraussichtlich im Jahr 2026 generell abgelöst werden. Der Grosse Rat überwies im vergangenen Juni eine Motion per Stichentscheid der damaligen der Grossratspräsidentin Elisabeth Burgener (SP).
Bei der Abstimmung war es zu einer Pattsituation mit 64 zu 64 Stimmen gekommen. Die SVP und Teile der FDP lehnten die Forderung ab und sprachen von «Emanzipierungswahn». Es sei etwas Ehrenhaftes, «Frau Gemeindeammann» zu sein.
Der Regierungsrat will in der Kantonsverfassung die Formulierung «der Gemeindeammann» durch «das Gemeindepräsidium» ersetzen. Der Vergangenheit angehören soll auch die Funktionsbezeichnung «Gemeindeammann» und «Vizeammann». Künftig soll die Funktion «Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident» und «Vizepräsidentin/Vizepräsident» heissen.