Bezirk Zofingen

Für Covid-Ausnahmezertifikat: Ärztin stellt Patientin falsches Zeugnis aus

14.08.2023, 11:00 Uhr
· Online seit 14.08.2023, 08:21 Uhr
Eine mittlerweile pensionierte Ärztin stellte einer Patientin fälschlicherweise ein Attest Corona-Ausnahmezertifikat aus. Zuvor erwähnte die Patientin gegenüber der Ärztin, dass die nasalen Covid 19-Abstriche bei ihr Nasenbluten verursachen. Für ihren Fehler muss die Ärztin nun büssen.
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Der Vorfall ereignete sich Anfangs Dezember 2021. Eine damals 29-jährige Frau suchte die Arztpraxis der mittlerweile pensionierten Ärztin auf. Dort konsultierte sie eine 15- bis 30-minütige Erstbehandlung.

Ärztin stellt Patientin fahrlässig ein falsches Arztzeugnis aus

Wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau zu entnehmen ist, erwähnte die Patientin gegenüber der mittlerweile 69-jährigen Ärztin aus dem Bezirk Zofingen, dass sie Beschwerden bei nasalen Covid-19-Testabstrichen bekommt. So würden die Abstriche in der Nase bei der Patientin Kopfschmerzen und Nasenbluten verursachen. Die Patientin sagte laut Strafbefehl aus, dass sie deshalb aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona getestet werden könne und deswegen ein Attest brauche. Die mittlerweile 69-jährige Ärztin stellte ihr das falsche ärztliche Zeugnis daraufhin aus.

Seit Dezember 2021 hatte der kantonsärztliche Dienst des Kantons Aargau jedoch mit dem Speichel-, und Spucktest eine gleichwertige Alternative zum Nasenabstrich zur Verfügung gestellt. Indem die Ärztin der damals 29-Jährigen eine Untestbarkeit attestierte, hat sie die alternative Testvariante ausser Acht gelassen. Aufgrund dessen hätte sie der damals 29-Jährigen kein Attest ausstellen dürfen. Die Patientin beantragte daraufhin beim Gesundheitsamt ein Covid-Ausnahmezertifikat, um ohne Corona-Test an Veranstaltungen teilnehmen zu können.

Harte Strafe für pensionierte Ärztin

Die mittlerweile pensionierte Ärztin hat im strafrechtlichen Sinn ein falsches ärztliches Zeugnis ausgestellt. Im Strafbefehl wird vermerkt, dass sie die Straftat fahrlässig beging. Sie wird zu einer Busse von 1200 Franken verurteilt. Dazu kommen Gebühren in der Höhe von fast 1000 Franken. Die Patientendossiers, welche die Kantonspolizei Aargau nach einer Hausdurchsuchung der Ärztin beschlagnahmten, bleiben bei den Verfahrensakten.

veröffentlicht: 14. August 2023 08:21
aktualisiert: 14. August 2023 11:00
Quelle: ArgoviaToday

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