Beim Anblick anderer Tiere erwacht bei manchen Hunden der Jagdtrieb. So war es auch beim Hund einer 48-Jährigen aus dem Bezirk Zofingen im April. Kurz vor Mittag machten sie sich auf den Weg zur täglichen Gassitour, die in einer Anzeige endete.
Hund jagt zwei Lamas nach
Pflichtgemäss hielt die Frau ihren Hund an der Leine. Doch wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau steht, gelang es dem Hund dennoch, sich auf der Höhe eines Spielplatzes von der Leine loszureissen. Der Vierbeiner hatte nämlich zwei Lamas entdeckt.
Obwohl die 48-Jährige versuchte, ihren Hund wieder unter Kontrolle zu bringen, gelang ihr das nicht. Stattdessen jagte der Hund den zwei Lamas nach und biss sie. Wie sich später herausstellte, erlitten die beiden Lamas Verletzungen, welche durch einen Tierarzt behandelt werden mussten. Der Besitzer der beiden Lamas brachte die Frau zur Anzeige.
Besitzerin missachtete Sorgfaltspflicht
Weil die 48-Jährige ihren Hund mangelhaft angeleint hatte, verletzte sie ihre Sorgfalts- sowie Aufsichtspflicht. Sie verstiess somit gegen das Tierschutzgesetz. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau verurteilt sie deswegen zu einer Busse von 300 Franken sowie Gebühren in der Höhe von über 410 Franken.
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