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Trotz Schuss in den Rücken kein Strafverfahren

Safenwil

Trotz Schuss in den Rücken kein Strafverfahren

· Online seit 03.01.2022, 20:27 Uhr
Aus Spass wurde Ernst – beim Büchsenschiessen in der Silvesternacht in Safenwil wurde ein Mann im Rücken getroffen und verletzt. Nach Recherchen von Tele M1 dürfte der Schiessunfall jedoch kaum Folgen haben.

Quelle: TeleM1

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Von den meisten Anwohnerinnen und Anwohnern unbemerkt, musste die Ambulanz in der Silvesternacht an die Dorfstrasse im Zentrum Safenwils ausrücken. Der Grund des Einsatzes war ungewöhnlich, weiss Alex Dutler, Mediensprecher der Aargauer Staatsanwaltschaft: «Nachts um 2 Uhr ist ein Notruf eingegangen wegen einer Person mit einer Schussverletzung. Das passierte im Rahmen eines Festes unter Bekannten. Scheinbar wurde dabei auf Büchsen geschossen und es kam zu diesem Vorfall.»

Keine schweren Verletzungen

Konkret soll der 26-jährige Luftgewehrschütze seinem 31-jährigen Kollegen aus Versehen in den Rücken geschossen haben. Zur Behandlung wurde dieser ins Spital gebracht. Immerhin: Die Verletzungen sind gemäss der Staatsanwaltschaft nicht schwer.

Strafe könnte trotzdem folgen

Ein Verfahren wegen der leichten Körperverletzung müsste das Opfer von sich aus beantragen. «Der Geschädigte hat einen Verzicht geltend gemacht. Das heisst, er möchte nicht, dass der Beschuldigte bestraft wird», sagt Alex Dutler. Nach jetzigem Kenntnisstand werde das Ganze deshalb mit einer Einstellung enden.

Trotz allem könnte dem Luftgewehrschützen doch noch eine Strafe drohen. Dies wegen eines möglichen Verstosses gegen das Waffengesetz.

(red.)

veröffentlicht: 3. Januar 2022 20:27
aktualisiert: 3. Januar 2022 20:27
Quelle: ArgoviaToday

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