Auf der Flucht

Windel-Betrüger (37) aus Rothrist haut aus dem Gefängnis ab

21.07.2023, 11:33 Uhr
· Online seit 21.07.2023, 10:02 Uhr
Ein 37-jähriger Mann aus Rothrist hat schon mehrere Male in der Schweiz gegen das Gesetz verstossen. Zuletzt, weil er viel zu billige Windeln gekauft hatte. Letzten Monat trat er die Haft an und haute zugleich wieder ab.
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Erst kürzlich wurde ein Mann (37) per Strafbefehl wegen Hehlerei zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, dazu muss er Kosten von über 5000 Franken bezahlen. Er hatte Windeln und andere Baby-Artikel für einen viel zu günstigen Preis gekauft. Ihm hätte auffallen müssen, dass da etwas nicht stimmen kann, so die Begründung. Bei dem Verurteilten handelt es sich um einen Mann aus Rothrist, wie «blick.ch» berichtet.

Überdies soll der Schweizer bereits im Dezember 2022 vom Bezirksgericht Zofingen zu vier Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden sein. Unter anderem habe er gewerbsmässigen Versicherungsbetrug mit Unfallautos begangen, heisst es weiter. Nun trat der 37-Jährige also die Haft an und haute zugleich wieder ab.

Davongestürmt und ins Auto gestiegen

Der stellvertretende Leiter vom Aargauer Amt für Justizvollzug, Markus Hälfiger, bestätigt die Flucht: «Wir können bestätigen, dass ein 37-Jähriger am 26. Juni 2023 aus einer offenen ausserkantonalen Anstalt entwichen ist. Der Mann war nach einem rechtskräftigen Urteil unserem Aufgebot gefolgt und am 12. Juni 2023 korrekt zum Strafvollzug angetreten.» Daher sei der Flüchtige nun zur Verhaftung ausgeschrieben.

Aus dem Umfeld ist zu hören, dass der 37-Jährige aus der Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos in Egolzwil LU abgehauen sei. Zu «Blick» sagt Peter Künzli, Direktor der Haftanstalt, dass der Insasse mit anderen Häftlingen «am Morgen auf dem Weg zur Arbeit war, der sie ausserhalb des Gebäudes nachgehen.» Dort sei er plötzlich davongestürmt und in ein wartendes Auto gestiegen. «Das Kennzeichen konnte leider niemand sehen», erklärt Künzli. Die Polizei wurde anschliessend über die Flucht informiert.

Flucht ist kein Strafbestand

Dennoch wird nicht öffentlich nach dem Aargauer gefahndet. In der Schweiz erfülle die Flucht aus einem Straf- und Massnahmenvollzug keinen Strafbestand, teilt Adrian Schuler, Sprecher der Staatsanwaltschaft Aargau, auf Anfrage des Newsportals mit. Beim aktuellen Fall seien zudem die Voraussetzungen für eine öffentliche Fahndung nicht gegeben.

Von dem Flüchtigen fehlt bislang jede Spur. Seine Familie soll sich aktuell in den Ferien befinden, wie der «Blick» weiter schreibt.

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veröffentlicht: 21. Juli 2023 10:02
aktualisiert: 21. Juli 2023 11:33
Quelle: ArgoviaToday

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