Bezirksgericht Zurzach

Deutscher Rentner missachtet Landesverweis – nun wandert er ins Gefängnis

24.02.2023, 08:03 Uhr
· Online seit 24.02.2023, 08:02 Uhr
Das Bezirksgericht Zurzach verurteilt einen Deutschen, der trotz Landesverweis mehrfach in der Schweiz erwischt worden ist. An der Gerichtsverhandlung dagegen glänzte er mit Abwesenheit.
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Im vergangenen Oktober war Arno (Name geändert), beschuldigt des «mehrfachen Verweisungsbruchs», zu einer Verhandlung ans Bezirksgericht Zurzach vorgeladen. Der Staatsanwalt musste persönlich anwesend sein, da er eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr beantragte, und es musste vor dem Gesamtgericht verhandelt werden. Auch der amtliche Verteidiger war anwesend – nicht aber Arno. Ausnahmsweise hatte es ihn offensichtlich nicht in die Schweiz gezogen. So wurde er dieser Tage erneut zur Verhandlung aufgeboten. Wiederum waren alle da – ausser Arno.

Bereits Strafe abgesessen

So konnte sich denn von den Anwesenden im Gerichtssaal zu Bad Zurzach lediglich der Anwalt, der seinen Mandanten einmal kurz getroffen gehabt hatte, ein Bild vom «Verweisungsbrecher» machen. Aktenmässig erstellt ist so viel: Arno ist 68-jährig, Deutscher, hat eine Wohnadresse im Landkreis Waldshut und drei Vorstrafen im Bereich Strassenverkehrs- und Drogengesetz auf dem Kerbholz.

Bei einer Verurteilung durch das Kreisgericht Rheintal SG hatte Arno im April 2019, nebst bedingter Strafe, 5 Jahre Landesverweisung kassiert. In einer Verhandlung im Juni 2020 dann hatte das Bezirksgericht Zurzach Arno zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt und die Landesverweisung auf 10 Jahre erhöht.

Nach Verbüssung von zwei Dritteln der Strafe war Arno im August 2021 bedingt, jedoch belegt, mit eben dieser Landesverweisung aus der Haft und zugleich aus unserem Land entlassen worden. Bereits einen Monat später allerdings war Arno nachmittags am Bahnhof Koblenz kontrolliert worden. Seinen Aussagen zufolge hatte er die Grenze bei Bad Zurzach zu Fuss überquert und war von dort mit dem Zug nach Koblenz gefahren: Von Rheinheim nach Waldshut zu gelangen, sei ihm einfach zu umständlich gewesen.

Als er im Februar 2022 in der S36 nach Waldshut von Zollbeamten kontrolliert wurde, gab Arno erneut unumwunden zu, sich in der Schweiz aufgehalten zu haben. Er habe zunächst am Bahnhofkiosk in Bad Zurzach sein Handy aufgeladen und sei dann nach Koblenz gewandert.

Gericht gibt schlechte Prognose

An der Verhandlung erwähnte der Staatsanwalt, dass Arno auch dieses Jahr – am 20. Januar – bereits wieder am Bahnhof Zurzach angehalten worden sei. In seinem kurzen Plädoyer betonte er, dass der Beschuldigte die Landesverweisung hartnäckig, vorsätzlich und grundlos missachte und die Prognose entsprechend schlecht sei.

14 Monate Freiheitsstrafe unbedingt – eingerechnet die neun Monate Rücksetzung in den Strafvollzug nach der bedingten vorzeitigen Entlassung – seien Arnos erheblichem Verschulden angemessen. Der Versuch des Verteidigers, die Haftstrafe auf 12 Monate zu reduzieren, war erfolglos. Das Gericht unter Vorsitz von Cyrill Kramer folgte dem Antrag des Staatsanwaltes vollumfänglich. In seiner Kurzbegründung erwähnte Kramer, dass Arno offenbar plane, künftig auf die Schweiz zu pfeifen. «Beamten gegenüber hat er jedenfalls gesagt, der Planet sei gross und er wandere aus.»

(Rosmarie Mehlin/Aargauer Zeitung)

veröffentlicht: 24. Februar 2023 08:02
aktualisiert: 24. Februar 2023 08:03
Quelle: Aargauer Zeitung

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