Nachrichtendienst

Überwachungsmassnahmen sollen verschärft werden

· Online seit 19.05.2022, 12:44 Uhr
Der Nachrichtendienst vom Bund soll Gefahren frühzeitig erkennen, welche die Schweiz bedrohen. Dafür muss er sich auch Zugang zu teils geheimen Daten verschaffen. Welche Umstände dazu führen, ist gesetzlich geregelt und das Gesetz soll nun aktualisiert werden.
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Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) soll künftig schärfere Instrumente erhalten, um gewaltbereite Rechts- und Linksextreme zu überwachen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine entsprechende Revision des Nachrichtendienstgesetzes eröffnet.

Vor drei Jahren hatte der NDB-Lagebericht festgehalten, dass die Entwicklung beim gewalttätigen Extremismus äusserst bedenklich sei. Verteidigungsministerin Viola Amherd zog bereits damals in Betracht, potenziell gewalttätige Extremisten abhören zu lassen. Ursprünglich war eine Vernehmlassungsvorlage für Sommer 2020 geplant. Neu sollen genehmigungs-pflichtige Massnahmen wie etwa das Abhören von Telefongesprächen und das Eindringen in Computer auch zur Aufklärung von schweren extremistischen Bedrohungen angewendet werden können, sagt Verteidigungsministerin Viola Amherd am Donnerstag in Bern. Bisher waren diese Massnahmen im Bereich des Extremismus nicht erlaubt.

Ausreiseverbote möglich

Konkret sollen die genehmigungspflichtigen Massnahmen neu auch zur Aufklärung von schweren Bedrohungen angewendet werden können, die von gewalttätig-extremistischen Aktivitäten ausgehen. Davon betroffen sein können gemäss dem Vernehmlassungsentwurf «Organisationen und Personen, welche die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen ablehnen und zum Erreichen ihrer Ziele Gewalttaten befürworten, fördern oder verüben».

Amherd betonte, dass beispielsweise eine Drohung eines Corona-Skeptikers gegen ein Mitglied des Bundesrats nicht für eine Überwachung reichen werde. «Es muss die klare Absicht erkennbar sein, dass grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verletzt werden sollen.»

In solchen Fällen soll das Bundesamt für Polizei (Fedpol) neu auch ermächtigt sein, Ausreiseverbote zu verfügen. Gemäss dem Vernehmlassungsbericht sind solche nur auf Personen anwendbar, «die sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an Gewalttätigkeiten beteiligen werden». Der Bundesrat rechnet mit einer tiefen zweistelligen Zahl an Personen, bei denen ein Ausreiseverbot angewendet werden könnte.

Folge des Fichenskandals

Laut früheren Angaben des Bundesrats ist beim gewalttätigen Linksextremismus eine Verschärfung erkennbar. Beim Rechtsextremismus besteht mittelfristig eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen Anschlag durch einen entsprechend inspirierten Einzeltäter.

Das Abhören von Telefongesprächen und das Eindringen in Computer ist dem Nachrichtendienst erst seit September 2017 erlaubt. Diese genehmigungspflichtigen Massnahmen darf er heute aber nicht im Bereich des gewalttätigen Extremismus anwenden.

Dass die Möglichkeiten des Nachrichtendienstes bei Extremismus heute eingeschränkt sind, ist eine Folge des Fichenskandals, der Ende der 1980er-Jahre die Schweiz erschütterte. Damals wurde bekannt, dass der Nachrichtendienst Hunderttausende aufgrund ihrer politischen Gesinnung überwachte.

Die Vernehmlassung dauert bis am 9. September 2022. Über die Gesetzesänderungen wird später das Parlament und je nachdem das Volk zu befinden haben. Dussey sagte, dass das revidierte Gesetz frühestens 2026 in Kraft treten werde.

veröffentlicht: 19. Mai 2022 12:44
aktualisiert: 19. Mai 2022 12:44
Quelle: Today-Zentralredaktion

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