Gleichgeschlechtliche Paare können ab diesem Zeitpunkt heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Das Gesuch um Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens kann allerdings bereits vorher eingereicht werden. Für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe genügt gemäss Gesetz eine gemeinsame Erklärung der Partnerinnen oder Partner gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten.
Ab dem 1. Juli 2022 können in der Schweiz keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden. Diesen Paaren steht ab dann einzig die Ehe offen. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch ohne spezielle Erklärung weitergeführt werden.
Eine einzelne Bestimmung der «Ehe für alle» tritt gemäss Parlamentsentscheid bereits am 1. Januar 2022 in Kraft, wie es in der Mitteilung heisst. Sie betrifft den Güterstand von gleichgeschlechtlichen Paaren, die im Ausland eine Ehe geschlossen haben, welche in der Schweiz bisher als eingetragene Partnerschaft anerkannt wurde.
«Längst überfällig»
Zwanzig Jahre nach den Niederlanden hatte Ende September die Schweizer Stimmbevölkerung die zivile Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen. Rund zwei Drittel sagten Ja. Kein Kanton lehnte die Homo-Ehe ab.
Der Kampf für die «Ehe für alle» war ein langer: Acht Jahre wurde im Parlament intensiv diskutiert und gestritten. Den Stein ins Rollen gebracht hatte die die Berner GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy. Sie forderte Ende 2013 eine Verfassungsänderung, welche die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare öffnen sollte.
SP, FDP, Mitte, Grüne, viele Unternehmen, die Operation Libero und die Community verhalfen der Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare schliesslich zum Durchbruch. Sie bezeichneten den Schritt als «längst überfällig».
Neue Möglichkeiten
Mit dem Gang zum Standesamt erhalten homosexuelle Paare künftig auch das Recht, gemeinsam Kinder zu adoptieren. Ausländische Partner oder Partnerin können neu im vereinfachten Verfahren eingebürgert werden. Zudem erhalten lesbische Paare den rechtlichen Zugang zur Samenbank.
Ausserdem verändert die «Ehe für alle» die Rechtslage der Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren, indem die Elternschaft des nicht biologischen Elternteils ab Geburt anerkannt wird. Verboten bleiben weiterhin die anonyme Samenspende, die Eizellenspende und die Leihmutterschaft.