Für das Gebirgsinfanteriebataillon 30 und das Gebirgsinfanteriebataillon 7 gilt eine Feriensperre zwischen der zweiten und dritten Woche des Fortbildungsdienstes der Truppe, wie das Eidgenössische Verteidigungsdepartement (VBS) am Montagabend weiter mitteilte. Es gelte damit zu verhindern, dass Krankheitsfälle den ganzen Verband in eine Isolation oder eine Quarantäne zwingen.
Einschränkungen für Entlassung in Ferien
Für Durchdienerinnen und Durchdiener, die sich nicht im Einsatz befinden oder Unterstützung leisten, gilt eine Feriensperre für das letzte Wochenende vor der Entlassung in die grossen Weihnachtsferien.
Konsequente Teststrategie
Weiterhin setzt die Armee nach eigenen Angaben ihre Teststrategie konsequent um. Ausserdem dürfen nur nachweislich negativ getestete, genesene oder vollständig geimpfte Armeeangehörige in die Ferien entlassen werden.