Die Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) beantragte dem Landrat, der Prüfung einer Meldepflicht für Plantagen mit Hanf ohne THC-Gehalt zuzustimmen. Aktuell darf Hanf mit einem THC-Gehalt von weniger als einem Prozent ohne Meldepflicht angebaut werden.
Die Regierung wurde nun beauftragt, Vollzugsbestimmungen für die Kontrolle des Anbaus von Hanf ohne THC-Gehalt zu vorzulegen. In sämtlichen Fraktionen war unbestritten, dass die Regierung hier nochmals über die Bücher muss. Die JSK nahm damit eine strengere Haltung ein als der Regierungsrat ein. Dieser lehnte eine Meldepflicht für CBD-Hanfanbau ab.
Die Forderung geht auf eine Motion von Reto Tschudin (SVP) zurück, die als Postulat überwiesen wurde. Wie Tschudin in seinem Vorstoss festhielt, könne bei einer Plantage der THC-Gehalt einer Pflanze nicht in kurzer Zeit festgestellt werden. Die Polizei müsse daher ein Cannabisfeld im Zweifelsfall bis zum Laborresultat überwachen.
Der Regierungsrat hingegen erachtete es nicht als verhältnismässig, dass ein nach eidgenössischem Recht legales Produkt repressiv reguliert wird. Eine Vernichtung einer Plantage bloss wegen unterlassener Meldung sei nicht rechtens, so die Regierung in ihrer Stellungnahme zum Postulat.