Darüber berichtete die SRF-Sendung «Rendez-vous» am Donnerstag mit Verweis auf eine Stellungnahme des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD). Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) habe mit seiner Herausgabepraxis die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt, schrieb das Finanzdepartement in der Stellungnahme, die Keystone-SDA vorliegt.
Das Ergebnis der Untersuchung hat zur Folge, dass die widerrechtlich ausgehändigten E-Mails im Verfahren gegen Lauener wohl nicht verwendet werden dürfen, so die Einschätzung zweier Rechtsexperten gegenüber SRF.
Gegen Lauener läuft ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung. Ihm wird vorgeworfen, vertrauliche Informationen an Ringier, den Herausgeber des «Blick», ausgehändigt zu haben.