Finanzministerin Karin Keller-Sutter und ihr italienischer Amtskollege Giorgetti unterzeichneten am Freitag nach einer Videokonferenz eine entsprechende Erklärung, wie das eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte.
Lösung bringt Rechtssicherheit
Wird die Grenze von maximal 25 Prozent eingehalten, bleibt alles wie bisher – sowohl für den Staat, der für die Eintreibung der Steuern verantwortlich ist, als auch für den Status der Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Keller-Sutter lobte laut der Medienmitteilung die erzielte Einigung. Die Lösung sei «gut für die Schweizer Unternehmen und ihre Mitarbeitenden». Sie bringe Klarheit und Sicherheit im Umgang mit der Besteuerung von Homeoffice, «reduziert den administrativen Aufwand und garantiert eine Gleichbehandlung aller betroffenen Grenzgängerinnen und Grenzgänger».
Homeoffice biete aber nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Vorteile, «es entlastet auch die Transportinfrastruktur, seien es die Strassen oder die Schiene, und bietet daher auch ökologische Vorteile».
Schnell erzielte Einigung
Die mit Italien erzielte Lösung garantiert laut Keller-Sutter zudem die Gleichbehandlung aller betroffenen Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Denn das bisher geltende, temporäre Abkommen behandelt Grenzgängerinnen und Grenzgänger unterschiedlich, abhängig vom Zeitpunkt, wann diese ihren Grenzgänger-Status erhalten haben.
Gemäss der Finanzministerin konnte man die Frage der Homeoffice-Besteuerung relativ schnell lösen. Mitte Oktober beim Ministertreffen im Rahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF) habe man bereits eine gemeinsame Lösung ausgearbeitet. Und nur einen Monat später haben die Schweiz und Italien eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, wie Keller-Sutter sagte.
(sda)