Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung über den Vertragsabschluss informiert. Unterzeichnet wurde der Vertrag am Freitag vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der UBS.
UBS muss Hauptsitz in der Schweiz behalten
Für die Bundesgarantie gibt es strenge Voraussetzungen, wie das EFD schreibt. Die UBS sei verpflichtet, die Vermögenswerte so zu verwalten, dass Verluste minimiert und Verwertungserlöse maximiert würden. Der Bund hat umfassende Informations- und Prüfungsrechte. Und die Bank muss den Hauptsitz in der Schweiz behalten.
Die UBS ist zudem verpflichtet, eine separate Organisationseinheit zu schaffen und einen Aufsichtsausschuss einzurichten, um dem Bund quartalsweise Bericht zu erstatten. Oberstes Ziel sei, die finanziellen und juristischen Risiken für den Bund respektive die Steuerzahlenden möglichst kleinzuhalten.
Übernahme am 12. Juni
Die UBS will die CS am 12. Juni übernehmen, also am Montag, wie sie Anfang Woche bekannt gab. Die Verlustgarantie des Bundes ist laut EFD nötig, um die Übernahme zu ermöglichen. Zum Tragen kommt sie, wenn die Verluste aus der Verwertung von CS-Aktiven 5 Milliarden Franken übersteigen, und sie ist auf 9 Milliarden Franken begrenzt. (sda)
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