Terrorfinanzierung

Bundesanwaltschaft klagt zwei IS-Unterstützer an

25.01.2024, 11:11 Uhr
· Online seit 25.01.2024, 10:48 Uhr
Eine 59-jährige schweizerisch-spanische Doppelbürgerin und ein 69-jähriger Schweizer müssen sich vor dem Bundesstrafgericht wegen Terrorfinanzierung verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden vor, die Terrororganisation IS finanziell unterstützt zu haben.
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Gemäss Mitteilung der Bundesanwaltschaft (BA) vom Donnerstag sollen die beiden Personen mit Wohnsitz im Kanton Genf ihrem Sohn, der in Syrien für den IS kämpfte sowie weiteren IS-Mitgliedern insgesamt über 50'000 Franken nach Syrien gesendet haben. Das Verfahren war im Jahr 2019 eröffnet worden.

Gegen den 29-jährigen Schweizer Dschihad-Reisenden führt die BA seit 2015 ein Verfahren wegen des Verdachts der Unterstützung und Beteiligung an einer kriminellen Organisation und wegen des Verstosses gegen das IS-Verbot. Seit 2019 befindet sich der IS-Kämpfer in kurdischem Gewahrsam in Syrien.

Bewusste Unterstützung des IS

Die Zahlungen für ihren Sohn sollen die Eltern im Zeitraum von September 2016 bis Mai 2019 getätigt haben, wie die Bundesanwaltschaft schrieb. Seit Juli 2015 habe ein regelmässiger Kontakt zwischen den beiden Beschuldigten und ihrem Sohn bestanden.

Gemäss Anklage der Bundesanwaltschaft war ihnen bewusst, dass er in Syrien für den IS kämpft. Des Weiteren hätten sie gewusst, dass ihr Sohn nur sehr tiefe Auslagen für seinen Lebensunterhalt hatte.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Beschuldigten daher zum einen vor, mit den überwiesenen Geldbeträgen dazu beigetragen zu haben, dass ihr Sohn sowie weitere IS-Mitglieder ihren Lebensunterhalt beim IS bestreiten konnten. Dies habe es den Unterstützten erlaubt, weiterhin für den IS im Konfliktgebiet aktiv zu sein. Zum anderen hätten sie sich durch die überwiesenen hohen Geldsummen auch an der Finanzierung der Aktivitäten des IS beteiligt.

Verfahren gegen IS-Kämpfer läuft weiter

Weitere Informationen gab die Bundesanwaltschaft nicht bekannt. Das Dossier liegt jetzt beim Bundesstrafgericht in Bellinzona. Die Strafanträge wird die Bundesanwaltschaft wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung bekanntgeben.

Das Strafverfahren gegen den 29-jährigen Schweizer Dschihad-Reisenden wird laut der Bundesanwaltschaft fortgeführt. Gemäss vorliegenden Erkenntnissen wird dem Beschuldigten vorgeworfen, 2015 von der Schweiz aus nach Syrien gereist zu sein und sich dort als Kämpfer dem IS angeschlossen zu haben.

Die Bundesanwaltschaft macht zu diesem Verfahren derzeit keine weiteren Angaben, wie sie schrieb. Für alle Beteiligten gilt bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung.

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(sda/zor)

veröffentlicht: 25. Januar 2024 10:48
aktualisiert: 25. Januar 2024 11:11
Quelle: ZüriToday

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