Die Bundesasylzentren kämpfen derzeit gegen die Krätze. Gemäss Samuel Wyss, Sprecher des Staatssekretariats für Migration (SEM), treten in vielen der rund 20 Bundesasylzentren derzeit Fälle der Hautkrankheit auf. Allerdings könne man keine genauen Zahlen nennen. Der Grund: Krätze ist keine meldepflichtige Infektionskrankheit. Folgend werden die Fälle auch nicht statistisch erfasst.
Gegenüber dem SRF sagt Barbara Grützmacher, die Kantonsärztin des Kantons Bern: «Wir können nicht wirklich erheben, ob es eine Zunahme oder eine Abnahme von Fällen mit Krätze gab. Was wir sagen können, ist, dass wir vereinzelt Anfragen von Schulen haben, die einen Krätze-Fall haben.» Insgesamt sei in den Schulen aber kein vermehrtes Auftreten der Fälle zu bemerken.
Immer wieder Fälle von Krätze
Wyss ordnet ein: «Die Krätze ist ein regelmässig auftretendes Problem in Asylunterkünften.» Die jetzigen Ausbrüche seien auf die vielen Gesuche von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden zurückzuführen. Auf den langen Fluchtwegen würden sich diese in Flüchtlingscamps mit der Krätze infizieren.
Bei der Ankunft in der Schweiz werden die Migranten dann von geschultem Pflegepersonal auf Krankheiten und Infektionen untersucht. Damit die Krätze nicht weitergegeben wird, werden die Zimmer gründlich gereinigt, Kleider und Bettwäsche regelmässig gewechselt und Körperkontakt möglichst vermieden.
Kein Ansteckungsrisiko für Bevölkerung
Für die Bevölkerung der Schweiz sieht Kantonsärztin Grützmacher keine Risiken für eine Übertragung. Denn um sich mit der Krätze anzustecken, müsse man jemanden pflegen, intimen Kontakt haben oder die gleiche Bettwäsche nutzen. (jaw)