Kanton Bern

Bundesgericht weist Beschwerde gegen Maskentragen an Schulen ab

· Online seit 17.12.2021, 11:56 Uhr
Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen die im Kanton Bern im Februar 2021 vorübergehend verhängte Pflicht zum Maskentragen für Schulkinder ab der fünften Klasse abgewiesen. Die Massnahme sei gerechtfertigt und verhältnismässig gewesen, so das Bundesgericht.
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Ausserdem stützte sie sich auf eine ausreichende gesetzliche Grundlage, teilte das Bundesgericht am Freitag mit. Für die obersten Richter des Landes liegt es in der Natur der Sache, dass es nicht ganz einfach ist, die Wirkung von Massnahmen bei neu auftretenden Infektionskrankheiten vorherzusehen.

Daher sei eine Massnahme auch nicht unrechtmässig, nur weil sie sich rückblickend vielleicht nicht als optimal erwiesen habe, betont das Bundesgericht. Die politisch für Coronamassnahmen verantwortlichen Behörden haben demnach einen relativ grossen Spielraum.

Nicht hinreichend belegt

Die Verwendung von Masken trage grundsätzlich dazu bei, die Verbreitung von Viren zu begrenzen, hält die oberste gerichtliche Instanz fest. Dass das Tragen von Gesichtsmasken die Kommunikation einschränkt und als unangenehm und belastend empfunden werden kann, stellt das Gericht nicht in Abrede.

Dass Maskentragen bei Kindern aber krankheitswertige gesundheitliche Schäden verursachen kann, halten die obersten Richter für wissenschaftlich nicht hinreichend belegt.

Öffentliches Interesse

Weiter führen sie ins Feld, dass Anfang 2021 Unsicherheiten bestanden, wie sich eine neue Virusmutation auf Kinder auswirken würde. Im Kanton Bern wurden damals gleich mehrere Schulen wegen des Coronavirus geschlossen.

Der Kanton habe also Anlass gehabt, Schulschliessungen vorzubeugen. An der Durchführung von Präsenzunterricht habe ein hohes öffentliches Interesse bestanden, unter anderem auch wegen der Chancengleichheit, die im Fernunterricht nicht überall gegeben ist.

Die angefochtene Massnahme verhängte der Kanton Bern im Februar 2021 und verlängerte sie daraufhin mehrfach. Im Juni wurde die Massnahme wieder aufgehoben. Das Bundesgericht hat die Gerichtskosten von insgesamt 6500 Franken den Beschwerdeführenden auferlegt. 

veröffentlicht: 17. Dezember 2021 11:56
aktualisiert: 17. Dezember 2021 11:56
Quelle: sda

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