Der Bundesrat rechnet mit Mindereinnahmen von rund 10 Millionen Franken pro Jahr. Im Gegenzug beseitige die Änderung negative Erwerbsanreize und wirke dem Fachkräftemangel entgegen, teilte der Bundesrat mit. Ausserdem werde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.
Die Abzüge können für Kinder bis 15 Jahre, die im Haushalt der steuerpflichtigen Person leben, geltend gemacht werden.
Die Erhöhung des Steuerabzugs geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Christa Markwalder (FDP/BE) zurück. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) stimmte dem Gesetzesentwurf Mitte April zu. Zuvor hatte auch die zuständige Ständeratskommission der Initiative zugestimmt.
Die Initiative verlangt das Gleiche wie die Vorlage des Bundesrats zu den Kinderbetreuungsabzügen, die im vergangenen September an der Urne scheiterte. Das Geschäft geht in das Parlament.