Die Schweiz kandidiert für einen Sitz als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2023/24. Als Teil der Vorbereitungen hat der Bundesrat am Mittwoch die Koordination der Beschlussfassung während dieser Zeit festgelegt.
Der Bundesrat will dabei für Beschlüsse in dem Gremium das Heft in der Hand behalten und selber entscheiden. Es sollen in der Schweiz keine neuen Gremien geschaffen werden, sondern die bewährten Konsultations- und Entscheidmechanismen zur Anwendung kommen. Der Bundesrat begründet seinen Entscheid mit den häufig kurzen Fristen bei Geschäften des Sicherheitsrats.
Testlauf in einem Jahr
Politisch wichtige Fragen sind etwa solche von hoher innen- oder aussenpolitischer Tragweite oder wenn der Sicherheitsrat ein neues Sanktionsregime verabschiedet. Der Bundesrat würde auch entscheiden, wenn Departemente unterschiedliche Standpunkte vertreten, heisst es in der Mitteilung weiter.
Die nun festgelegten Koordinations- und Entscheidmechanismen werden im Herbst 2022 getestet: Im Falle einer erfolgreichen Wahl werde die Schweiz drei Monate vor Einsitz als Beobachterin an allen Sitzungen des Sicherheitsrats teilnehmen können. Während des Einsitzes sollen das Parlament, die Medien und die Öffentlichkeit regelmässig zu den Aktivitäten der Schweiz im Sicherheitsrat informiert werden.