Reisen

Die lockeren Corona-Einreiseregeln der Schweiz

· Online seit 02.09.2021, 07:34 Uhr
Einreiseformular, Impfnachweis oder Quarantäne: All das ist bei der Einreise in die Schweiz nicht notwendig. Wie ein Vergleich der Einreiseregeln der «Aargauer Zeitung» zeigt, schützen sich Nachbarländer besser vor Corona.
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Wer aktuell mit dem Auto, dem Bus oder dem Zug in die Schweiz reist, muss weder ein Einreiseformular ausfüllen noch einen Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder ein negatives Testergebnis vorweisen, wie die «Aargauer Zeitung» am Donnerstag berichtet. Auch die Quarantänepflicht ist aufgehoben.

Diese Einreisebestimmungen gelten (Stand 1. September 2021)

  1. Schweiz: Testpflicht (wenn nicht geimpft oder genesen) und obligatorische Einreiseanmeldung nur bei Einreise mit dem Flugzeug, keine Quarantänepflicht
  2. Deutschland: Testpflicht bei Einreise (wenn nicht geimpft oder genesen), Einreiseanmeldung und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten
  3. Italien: Testpflicht (wenn nicht geimpft oder genesen) und Einreiseanmeldung obligatorisch, keine Quarantänepflicht

Für die Einreise in unsere Nachbarländer gilt eine Testpflicht, sofern kein Nachweis über eine Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung während der letzten sechs Monate vorliegt. Und zwar egal, mit welchem Transportmittel man einreist. In der Schweiz ist das lediglich bei der Einreise mit dem Flugzeug notwendig.

(red.)

veröffentlicht: 2. September 2021 07:34
aktualisiert: 2. September 2021 07:34
Quelle: Aargauer Zeitung

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