«Diese Massnahme ist rechtswidrig»: Der FCZ wehrt sich gegen Sektorsperre
«Die Bewilligungsbehörden der Städte und Kantone tolerieren keine Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten». Dies teilte die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) als Begründung zur Sektorsperre mit. Die Massnahme sei eine Konsequenz auf Ausschreitungen von Zürcher Fussballfans nach dem Spiel gegen den FC Basel.
Wie der FCZ am Freitagabend in einer Mitteilung schreibt, handle es sich aus seiner Sicht bei der Südkurven-Schliessung vom vergangenen Mittwoch um eine willkürliche Massnahme und einen krassen Verstoss gegen den Gerechtigkeitsgedanken. Und zwar aus folgenden Gründen:
Verfassungsmässige Rechte seien verletzt worden
Durch die Sperrung der Südkurve habe der Verein seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Saisonkarteninhabern nicht nachkommen können. Dadurch seien die Wirtschaftsfreiheit oder die Eigentumsgarantie des Clubs verletzt worden.
Keine gesetzliche Grundlage
Behördliche Massnahmen, welche Private in ihren verfassungsmässigen Rechten einschränken, müssen eine gesetzliche Grundlage haben. Die Stadt Zürich stützt die behördliche Massnahme auf das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Das kantonale Hooligan-Konkordat sehe aber keine bestrafenden, sondern nur präventive Massnahmen vor, argumentiert der FCZ. Die Sperrung des Sektors D als Kollektivstrafe sei damit gesetzlich gar nicht vorgesehen.
Verletzung der Verhältnismässigkeit
Die Sektorsperre sei nicht geeignet, zukünftige Gewaltausschreitungen zu verhindern. Die erfolgte Sperrung könnte aus Sicht des FC Zürich sogar das Gegenteil bewirken, indem sich Personen durch die Strafe provoziert fühlen oder sich bisher wohlverhaltende Fans durch die Strafe mit gewaltbereiten Personen solidarisieren könnten. Zudem seien die Strafbehörden und die Polizei für die Bestrafung der Gewalttäter zuständig und nicht der FC Zürich oder die anderen Fans.
Die Ereignisse würden ausserhalb des Einflussbereichs des Clubs liegen
Die Massnahme sei nicht erforderlich gewesen, da der FCZ nicht für das Verhalten Dritter verantwortlich sei. Allein die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden hätten die Kompetenz, auf das Verhalten Dritter fern des Stadions Einfluss zu nehmen. Der FC Zürich sei weder Verhaltensstörer noch Zweckveranlasser des störenden Umstands.
Das Problem der Gewaltausschreitungen liege bei den gewaltausübenden Personen selbst und meist bei deren Eltern. Das Problem liege nicht beim Fussballclub, dessen Farben diese tragen. Bei solchen helfe nur konsequente Strafverfolgung, d.h. Verhaftungen, Identifikation der Täter, gefolgt von rigoroser Durchsetzung von Stadion- und Rayonverboten.
Das sind die Forderungen des FCZ
Der FCZ fordert, dass gewaltbereite und gewalttätige Einzelpersonen im Rahmen der Einzeltäterverfolgung konsequent durch die zuständigen Behörden identifiziert und bestraft werden. Das Abschieben dieser Verantwortung auf die Vereine sei als gesetzeswidrig zu erachten.
Sektorsperre war auch im Gemeinderat ein Thema
Die Schliessung der FCZ-Südkurve sorgt im Zürcher Gemeinderat für Unmut. AL-Gemeinderat Moritz Bögli forderte, dass die Zürcher Sicherheitsvorsteherin die Sperre rückgängig macht. Das Sicherheitsdepartement erteilte ihm jedoch eine Abfuhr.
(ema)