Drei Tage «Gässle» – Regierung lässt Morgenstraich zu
Die Fasnacht 2022 werde sich auf das Gässle, also das freie herumziehen der Cliquen und Guggenmusiken, konzentrieren, gaben Vertreterinnen und Vertreter des Regierung und des Fasnachts-Comités am Mittwoch bekannt. Der bewilligte Zeitrahmen bewegt sich vom Morgenstraich am Montag, 7. März um 04.00 Uhr durchgehend bis Donnerstagmorgen ebenfalls um 04.00 Uhr.
Stattfinden soll auch die Laternenausstellung am Fasnachts-Dienstag, 8. März – sofern die Cliquen im Vorfeld der lange unsicheren Fasnacht überhaupt welche haben malen lassen. Zugelassen werden auch Schnitzelbangg-Auftritte in Innenräumen. Abgesagt bleiben indes die traditionellen Umzüge am Montag- und Mittwochnachmittag und der Sternmarsch der Guggenmusiken am Dienstag.