Prozess

Ehemaliger Thurgauer Kantonstierarzt steht im Januar vor Gericht

· Online seit 02.08.2023, 16:23 Uhr
Der Prozess gegen den ehemaligen Leiter des Thurgauer Veterinäramts und drei seiner einstigen Mitarbeiter wird am 24. Januar 2024 vor dem Bezirksgericht Frauenfeld beginnen. Den Beschuldigten werden diverse Verfehlungen im Tierschutzfall Hefenhofen vorgeworfen.
Anzeige

Das Gericht hat die Verhandlungstermine gegen die vier Beschuldigten angesetzt. Zwischen dem 24. Januar und der geplanten Urteilseröffnung am 19. März 2024 seien zehn Tage für den Prozess vorgesehen, erklärte der Gerichtspräsident auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Wo die Verhandlungen stattfinden, sei noch ungewiss. Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses werde man möglicherweise auf einen externen Saal ausweichen.

Die Angeklagten müssen sich wegen Versäumnissen rund um den Tierschutzfall Hefenhofen aus dem Jahr 2017 verantworten. Die Anklagepunkte reichen von Amtsmissbrauch, Begünstigung und Tierquälerei über Gläubigerschädigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung bis zur versuchten Nötigung, wie es 2022 in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft hiess. Das geforderte Strafmass wird erst zu Beginn der Verhandlung bekanntgegeben.

Anzeigen von Tierschützern

Der ehemalige Kantonstierarzt soll etwa ein Tierhalteverbot gegen den Landwirt nicht durchgesetzt und weitere Massnahmen unterlassen haben. Ausserdem habe er Kontrollen nur nach Vorankündigung durchgeführt und Anzeigen ignoriert.

Im Anschluss an die damalige Hofräumung reichten Tierschützer Strafanzeigen ein. Auch der beschuldigte Ex-Pferdehändler zeigte den damaligen Kantonstierarzt an. Die Anklage wirft ihm zusätzlich vor, nach der Räumung des Hofs seien die Pferde unter Wert verkauft worden.

Schockierende Bilder im Jahr 2017

Im Sommer 2017 brachten Fotos abgemagerter und toter Pferde aus Hefenhofen den Fall ins Rollen.

Der Landwirt stand im März unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Arbon. Dieses sprach den ehemaligen Pferdezüchter von zahlreichen Vorwürfen frei. Die meisten von den Behörden behobenen «Beweise», mit denen die Staatsanwaltschaft den vorbestraften Tierquäler mehr als sechs Jahre hinter Gitter bringen wollte, seien nicht verwertbar, hiess es im Urteil. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

(sda/red.)

veröffentlicht: 2. August 2023 16:23
aktualisiert: 2. August 2023 16:23
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch