Quelle: Archivbeitrag vom 15.06.2023 / «20 Minuten» / News-Scout
Wie Stadtpräsident André Wicki gegenüber PilatusToday und Tele 1 bestätigt, sei «weder ein Gesuch der Armee eingegangen, noch hat die Stadt Zug eine Bewilligung erteilt». Wie der «Beobachter» schreibt, habe jedoch ein Armeesprecher auf Anfrage behauptet, dass VBS sei im Besitz einer schriftlichen Zustimmung der Stadt Zug. Brisant: Konfrontiert mit Wickis Aussage, korrigierte sich dieser: «Unsere Abklärungen haben ergeben, dass im Falle des Jodlerfests in Zug die explizite Bewilligung nicht vorlag.»
Wicki spricht von einem Missverständnis zwischen der Armee und dem Fest-OK: «Das OK hat lediglich eine Lärmpublikation und einen Versicherungsnachweis vorgelegt. Es wäre die Aufgabe des Militärs gewesen, nachzuhaken und eine gültige Bewilligung einzufordern», sagte er im Gespräch mit der Redaktion.
Im Artikel des «Beobachters» äussert sich Bernhard Rütsche, Professor für öffentliches Recht an der Universität Luzern, zum Thema. Die Vorführungen hätten im Widerspruch zu den Weisungen des VBS gestanden, sagt er. Es sei jeweils eine spezifische Bewilligung für eine solche Flugvorführung nötig. Die geplante Flugshow und die damit verbundenen Trainings hätten also gar nicht durchgeführt werden dürfen.
Die Militärjustiz untersucht den Fall, wobei noch nicht klar ist, wann ein abschliessender Bericht vorliegt.
Das war passiert
Am 15. Juni hatten sich im Raum Baar auf einem Trainingsflug der Patrouille Suisse für das Eidgenössische Jodlerfest zwei Flugzeuge des Typs F-5 Tiger touchiert. Dabei brach die Flugzeugnase eines Jets ab und prallte an eine Gebäudefassade. Eine Person im betroffenen Haus wurde durch Glassplitter leicht verletzt.
Quelle: PilatusToday / David Migliazza
(red.)