An Schweizer Grenze

Getöteter Wildcamper am Rheinufer: Staatsanwaltschaft klagt wegen Totschlags

12.09.2023, 13:22 Uhr
· Online seit 12.09.2023, 13:19 Uhr
Ein St.Galler wollte im Juni in Jestetten, an der deutsch-schweizerischen Grenze, campieren. Sein Ausflug endete tödlich. Die Polizei nahm im Zuge der Ermittlungen einen 39-Jährigen aus Lettland fest. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

Quelle: Archivbeitrag vom 13.06.2023 / TeleZüri

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Im Juni wurde ein 31-jähriger St.Galler am deutschen Rheinufer getötet. Kurz darauf verhaftete die deutsche Polizei den mutmasslichen Täter, einen 39-jährigen Mann aus Lettland. Wie die «Badische Zeitung» am Dienstag berichtet, sind die Ermittlungen jetzt abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen geht von Totschlag aus.

Achtmal mit Scheitholz aufs Opfer eingeschlagen

Die Behörden gehen davon aus, dass der Beschuldigte mit einem ein Meter langen massiven Scheitholz auf Kopf und Gesicht des Opfers einschlug. Der 31-jährige Schweizer ist an einem Schädelhirntrauma gestorben. Mindestens achtmal soll der 39-jährige mutmassliche Täter mit dem Scheitholz zugeschlagen haben – mit Tötungsvorsatz.

Der Lette und der Schweizer haben sich gemäss Staatsanwaltschaft an jenem Abend zum ersten Mal getroffen. Die Hintergründe zum Tatmotiv seien nicht ermittelbar gewesen. Weitere Details zum Tatablauf oder zu den Tatumständen werden aufgrund des Persönlichkeitsschutzes nicht gemacht.

Zeugen in der Schweiz vernommen

Die Begründungen des dringenden Tatverdachts gehen auf Spuren an der Tatwaffe und am Körper des verstorbenen Schweizers sowie auf eine Zigarette, die am Tatort lag, zurück. DNA-Untersuchungen zeigen eine Übereinstimmung mit den Proben des 39-jährigen Letten.

Mehrere Zeugen in Deutschland, in der Schweiz und in Lettland seien im Zuge der Ermittlungen vernommen worden, so die «Badische Zeitung».

Der Tatverdächtige

Der Mann soll bis 2015 in Lettland in Haft gewesen sein, weil er ein Tötungsdelikt begangen habe. Er besass einen lettischen Nichtbürger-Pass. Menschen mit einem solchen Pass haben keinen lettischen Pass und somit nicht die gleichen Rechte wie die Bevölkerung mit einem solchen Pass. In Deutschland soll er noch nicht strafrechtlich aufgefallen sein.

Die Zulassung der Anklage wird jetzt überprüft. Im Anschluss wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Im Falle einer Anklage und anschliessenden Verurteilung sei laut Staatsanwaltschaft nicht nur eine 15-jährige Haftstrafe, sondern auch eine Sicherungsverwahrung möglich.

(hap)

veröffentlicht: 12. September 2023 13:19
aktualisiert: 12. September 2023 13:22
Quelle: ZüriToday

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