Schweiz

Gruppe erschreckt 23-Jährigen mit Schlagstock und Maske – 20-Jähriger verurteilt

Wegen Snapchat-Story

Gruppe erschreckt 23-Jährigen mit Schlagstock und Maske – 20-Jähriger verurteilt

· Online seit 12.06.2023, 05:26 Uhr
Mehrere junge Menschen aus Lenzburg störten sich an einer Snapchat-Story des Opfers. Daraufhin entschieden sie sich, den 23-Jährigen mit einem Schlagstock zu bedrohen. Den Anführer kam dies nun teuer zu stehen – er wurde nun von der Staatsanwaltschaft Aargau verurteilt.
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Der Vorfall hat sich Ende Juli 2022 ereignet. Ein 20-Jähriger traf sich mit sechs weiteren Bekannten in einer Wohnung im Bezirk Lenzburg. Während ihres Treffens sah die Gruppe eine Snapchat-Story des Opfers, welche den jungen Erwachsenen missfiel. Daraufhin fassten die sieben Personen einen Entschluss, welcher harte, rechtliche Folgen nach sich zog.

Gruppe vermummte sich und fingen Opfer ab

Laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau beschlossen die jungen Erwachsenen gemeinsam, den 23-Jährigen vermummt und mit zwei Schlagstöcken bewaffnet aufzusuchen. Ihr Ziel war es, ihn in Angst und Schrecken zu versetzen, um zu verdeutlichen, dass die Gruppe sein Verhalten nicht länger duldet. 

Nachdem die sieben Personen den Entschluss gefasst hatten, holten sie bei einem der Mitglieder Bekleidung zum Vermummen sowie zwei Schlagstöcke. Zudem liessen sie ihre Mobiltelefone in der Wohnung und fuhren zum Wohnort des Opfers. Mehrere Gruppenmitglieder vermummten sich noch auf dem Parkplatz und rüsteten sich mit den Schlagstöcken aus. Danach warteten sie im Auto, bis der 23-Jährige nach Hause kam. Als die Gruppe das Opfer um kurz vor Mitternacht sah, sprangen alle in ihrer Vermummung auf ihn zu und erschreckten den 23-Jährigen mit lautem Geschrei. Dieser rannte aus Angst weg.

Der nun verurteilte Täter sowie drei weitere Gruppenmitglieder wurden vom Opfer angezeigt. Weil zwei von ihnen noch minderjährig sind, wurden sie an die Jugendstaatsanwaltschaft verzeigt.

1100 Franken für das Erschrecken

Der 20-Jährige hingegen wurde per Strafbefehl verurteilt. Weil er das Opfer durch schwere Drohung in Angst und Schrecken versetzte, wird er von der Staatsanwaltschaft Aargau zu einer bedingten Geldstrafe von 900 Franken verdonnert. Weiter muss er eine Busse von 300 Franken bezahlen sowie Gebühren in der Höhe von 800 Franken. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.

veröffentlicht: 12. Juni 2023 05:26
aktualisiert: 12. Juni 2023 05:26
Quelle: ArgoviaToday

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