Geht das?

In Berlin einkaufen – in Waldshut die Mehrwertsteuer zurückverlangen

17.07.2023, 14:48 Uhr
· Online seit 15.07.2023, 14:12 Uhr
Wer in der Schweiz wohnt und in Deutschland einkauft, kann die Mehrwertsteuer zurückverlangen. So lohnt sich der Einkaufstourismus quasi doppelt. Aber was, wenn die Shoppingtour weit weg von der Schweizer Grenze stattgefunden hat? Gilt die Zollregel auch dann?
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Wie viele Einwohnende der Schweiz ihre Ware verzollen im Reiseverkehr, kann das Schweizer Zollamt nicht mit Genauigkeit sagen. Denn: Die Zollanmeldungen erfolgen bei Waren innerhalb der Wertfreigrenze lediglich mündlich. Auch der deutsche Zoll kann noch keine konkreten Zahlen nennen. Das Nachbarland wertet seine Statistik erst Ende des Jahres aus.

Umsatzsteuerfrei einkaufen

Zahlen hin oder her, Fakt ist: Wer in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat wohnt, kann als Reisender in Deutschland umsatzsteuerfrei einkaufen. Dies gilt also auch für uns in der Schweiz Wohnhafte. «Umsatzsteuerfrei einkaufen» bedeutet, dass du dir die Mehrwertsteuer sparen kannst, in dem du diese zurückverlangst.

Wer den Schweizer Pass hat, aber beispielsweise in Frankreich wohnt, für den greift diese Regel aber nicht. Massgebend ist lediglich der Wohnort, nicht aber die Staatsangehörigkeit. Ausserdem dürfen nur Waren angegeben werden, die vor maximal drei Monaten gekauft und im persönlichen Reisegepäck mitgeführt werden – was im Auto transportiert wird, gilt, was per Post oder Spediteur vor- oder nachgeschickt wird, jedoch nicht, heisst es auf der Infoseite des Deutschen Zollamtes.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Betrag: Dieser muss 50 Euro übersteigen. Sind alle Vorgaben erfüllt, können die Waren umsatzsteuerbefreit über die Grenze in die Schweiz gebracht werden.

So bekommst du dein Geld zurück

Die Umsatzsteuer kann immer erst im Nachhinein zurückverlangt werden. Wer in der Schweiz wohnt und in Deutschland einkauft, bezahlt selbstverständlich den normalen Preis. Das entsprechende Geld zurückverlangen kannst du, sobald der Verkäufer einen Nachweis hat, dass du die Ware ordnungsgemäss verzollt hast auf dem Heimweg. Dies lässt sich mit einem Formular bescheinigen oder einem Beleg, der einen gültigen Stempel der Ausgangszollstelle aufweist.

Wenn du dem Verkäufer schliesslich den Nachweis erbracht hast, kriegst du dein Geld normalerweise beim nächsten Einkauf zurück. Doch was, wenn du beispielsweise in Berlin in den Ferien warst und dort nicht so schnell wieder vorbeikommst?

Filiale spielt keine Rolle

Wie Recherchen des «Südkuriers» zeigen, muss das entsprechende Dokument nicht immer im exakt gleichen Laden vorgewiesen werden. Wenn du beispielsweise in einem DM einkaufst, den es nicht nur in Berlin, sondern auch im grenznahen deutschen Waldshut gibt, kannst du grundsätzlich auch dort die Rückerstattung der Mehrwertsteuer verlangen. Vorsicht ist allerdings bei Franchise-Unternehmen geboten: Solche lehnen es oft ab, dir das Geld in einer anderen Filiale auszuzahlen oder mit deinem Einkauf zu verrechnen.

veröffentlicht: 15. Juli 2023 14:12
aktualisiert: 17. Juli 2023 14:48
Quelle: ArgoviaToday

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