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Keine Ausnahme von Zugangsbeschränkungen für Zertifikat-Inhaber

Coronavirus - Schweiz

Keine Ausnahme von Zugangsbeschränkungen für Zertifikat-Inhaber

· Online seit 14.06.2021, 16:45 Uhr
Zugangsbeschränkungen an Veranstaltungen und in öffentlich zugänglichen Einrichtungen sollen auch für Personen mit Covid-19-Zertifikat gelten. Der Nationalrat hat entschieden, dass es für diese Personen keine Ausnahmen geben soll.
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Er folgte am Montag mit 135 zu 52 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Mehrheit seiner Wissenschaftskommission (WBK-N) und strich eine entsprechende Bestimmung wieder aus dem Covid-19-Gesetz, das die Räte zurzeit revidieren. Nun muss noch der Ständerat darüber entscheiden.

Die Ausnahme von Zugangsbeschränkungen für Personen mit Zertifikat für Geimpfte, Getestete und Genesene hatten beide Kammern bereits beschlossen. Die WBK-N beantragte nun aber mit der Einwilligung der Schwesterkommission des Ständerats (WBK-S) Rückkommen.

Warnung vor Zweiklassengesellschaft

Die Mehrheit im Nationalrat wollte den geplanten Öffnungen keine Hürden in den Weg stellen. Ausserdem wurden Fragen zur Umsetzung der Bestimmung aufgeworfen. Mit der Mehrheit halten wollte es auch Finanzminister Ueli Maurer. Er bat den Rat, dem Bundesrat bei den nächsten Öffnungsschritten genügend Flexibilität einzuräumen.

Sandra Locher Benguerel (SP/GR) wollte nichts davon wissen, den Bundesrat mit dem Gesetz zu übersteuern. Stefania Prezioso Batou (Ensemble à gauche/GE) warnte vor einer Zweiklassengesellschaft. Solche Fragen zum Umgang mit Geimpften und Ungeimpften sollten Gastgebern nicht zugemutet werden, meinte Thomas Brunner (GLP/SG).

Die unterlegene Minderheit hätte für Veranstaltungen eine Ausnahme von Zugangsbeschränkungen für Zertifikat-Inhaber ins Gesetz schreiben wollen. «Wir müssen nur schützen, wer nicht bereits geschützt ist», sagte Philipp Kutter (Mitte/ZH) dazu. Wo Schutz nicht mehr nötig sei, solle Freiheit zurückgegeben werden.

Zertifikat-Regelung ab Ende Juni

Am Freitag hatte der Bundesrat Vorschläge zur Nutzung des Zertifikats in Konsultation gegeben. Vorgeschrieben würde dieses in Discos und an Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern. In Kultur- und Freizeiteinrichtungen und in der Gastronomie könnte das Zertifikat freiwillig genutzt werden.

Nicht erlaubt wäre es dagegen, das Zertifikat im öffentlichen Verkehr und auch in Läden zu verlangen. Auch an privaten Veranstaltungen soll es nicht eingesetzt werden dürfen. Am 23. Juni wird über die Regelung entschieden, die ab 28. Juni gelten soll.

Eine zweite Differenz haben die Räte bei der Unterstützung der Kultur in der Pandemie. Der Nationalrat will diese bis Ende April 2022 gewähren und hat in der zweiten Beratungsrunde mit 102 zu 88 Stimmen daran festgehalten.

Umstrittene Hilfe für Kultur

Die unterlegene Minderheit wollte die Hilfe nur bis Ende Jahr gewähren. Die Massnahme solle nicht «à gogo» verlängert werden, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE). Derzeit sei eine Verlängerung nicht angezeigt, erinnerte Diana Gutjahr (SVP/TG) an die vom Bundesrat geplanten Öffnungsschritte.

Die Kultur sei vom Normalbetrieb trotz Lockerungen der Schutzbestimmungen noch weit entfernt, entgegnete Locher Benguerel, gerade in länderübergreifenden Bereichen. Auch die Verordnung zu Publikumsanlässen und Schutzschirmen für abgesagte Anlässe laufe bis Ende April 2022. «Planungssicherheit ist ein hohes Gut», warb auch Thomas Brunner für die Verlängerung.

Für eine Ausnahmebestimmung für die Kultur sei es noch zu früh, wandte Ueli Maurer ein. Die Vorlage geht an den Ständerat.

veröffentlicht: 14. Juni 2021 16:45
aktualisiert: 14. Juni 2021 16:45
Quelle: sda

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