Identitätsmissbrauch

KI-Post von Glarner ist Premiere für neuen Straftatbestand

17.10.2023, 17:43 Uhr
· Online seit 17.10.2023, 14:58 Uhr
SVP-Nationalrat Andreas Glarner hat mit Künstlicher Intelligenz ein Fake-Video erstellt. Laut einer Strafrechtsprofessorin macht sich der Politiker damit strafbar. Glarner habe Sibel Arslans Identität missbraucht.

Quelle: CH Media Video Unit / Ramona De Cesaris

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SVP-Nationalrat Glarner legte der grünen Nationalrätin Sibel Arslan mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) Forderungen in den Mund, die sie kaum stellen würde. «Ich will, dass alle kriminellen Türken ausgeschafft werden!», schwatzt ein Foto von ihr im Video auf Social Media. Zahlreiche User sowie Politikerinnen und Politiker kritisierten den Post.

Die Zürcher FDP-Nationalratskandidatin Esther-Mirjam de Boer schrieb auf X, vormals Twitter, den Post «wegen Identitätsmissbrauchs» bei X gemeldet zu haben. «Meines Wissens ist diese erneute Entgleisung des Rechts-Aussen-Nationalrates sogar strafrechtlich relevant.»

Auch Mitte-Präsident Gerhard Pfister ist der Meinung, dass sich Andreas Glarner rechtlich und politisch auf dünnem Eis bewegt.

Glarner habe Täuschung in Kauf genommen

Seit dem 1. September ist der neue Straftatbestand zum Identitätsmissbrauch in Kraft. Laut Strafgesetz droht auf Antrag eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Voraussetzung dafür ist, dass jemand die Identität einer anderen Person ohne deren Einwilligung verwendet, um dieser zu schaden oder um sich oder einem Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen.

«Ich gehe davon aus, dass das nun ein erster Anwendungsfall des neuen Straftatbestands zum Identitätsmissbrauch ist», sagt Monika Simmler, Professorin für Strafrecht an der Universität St.Gallen auf Anfrage der Today-Redaktion. Andreas Glarner habe für den Post Sibel Arslans Stimme und ihr Bild verwendet. «Damit hat er ihre Identität verwendet.»

Unabhängig davon, ob der Fake gelinge oder nicht, mache sich Glarner strafbar. Es sei nicht erlaubt, die Identität einer anderen Person für eigene Zwecke oder zum Schaden anderer zu missbrauchen. «Er hat zudem zumindest in Kauf genommen, dass Leute auf den ersten Blick denken, es handle sich tatsächlich um eine Aussage von Sibel Arslan.» Daran ändere auch der Hinweis «Mit KI erstellt» nichts.

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Da es sich um ein Antragsdelikt handelt, müsste die Geschädigte selbst Strafantrag einreichen. «Als Nationalrat geniesst Andreas Glarner relative Immunität, weshalb es zudem zunächst ein Ermächtigungsverfahren braucht», sagt Simmler. Sobald die Strafverfolgungsbehörde ein Ratsmitglied einer Straftat verdächtigt, muss sie ein Gesuch auf Aufhebung seiner Immunität einreichen. Die Aufhebung der Immunität muss vor Beginn der Strafverfolgung erfüllt sein.

Sibel Arslan sagt auf Anfrage, dass sie empört sei. Weiter wolle sie sich zum Fall nicht äussern.

«Idee war ein witziger Schlusspunkt»

Balthasar Glättli, Präsident der Grünen, übt scharfe Kritik am KI-Post. «Das untergräbt die Glaubwürdigkeit von Politkerinnen und Politkern. Und diese leben von ihrer Glaubwürdigkeit. Ausser vielleicht ein Andreas Glarner, der diese wohl längst verloren hat», sagt er.

Trotz der heftigen Kritik verteidigt Andreas Glarner den Post. Der Post sei eindeutig als von KI erstellt gekennzeichnet. «Die Idee war ein witziger Schlusspunkt eines eher flauen und ruhigen Wahlkampfs.» Derjenige Wähler, der nicht merke, dass es sich um einen Gag und KI handle, soll seiner Meinung nach besser zu Hause bleiben.

SVP teilt Glarners Meinung

Die SVP stärkt Glarner den Rücken. Grundsätzlich sei dieser für die von ihm publizierten Wahlkampf-Inhalte verantwortlich, sagt Peter Keller, Generalsekretär der SVP. «Der Inhalt des Videos ist derart pointiert, dass es ganz offensichtlich ist, dass das Video satirisch gemeint ist.» Selbst einem politisch weniger interessierten Publikum dürfte klar sein, dass eine Vertreterin der Basler Grünen kaum einen Aargauer SVP-Politiker zur Wahl empfehle.

Keller sagt weiter: «Aus Sicht der SVP ist pointierte Satire im Wahlkampf auszuhalten. Zudem ist im Video klar deklariert, dass es mittels Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt worden ist.» Er erinnert daran, dass SP-Nationalrätin Gabriela Suter kürzlich ein Video publiziert habe, in dem FDP-Präsident Thierry Burkhart sie zur Wahl empfohlen habe «ohne KI-Deklaration». Inzwischen hat Suter das Video gelöscht und klargestellt, dass Burkart ihre Ständeratskandidatur nicht unterstützt. «Die zunehmende linksgrüne Bevormundung ist Gift für eine freiheitliche Demokratie.»

Glättli sieht erst recht Handlungsbedarf

SP, Die Mitte, Grüne, Grünliberale und EVP einigten sich bereits auf einen gemeinsamen Kodex zum Gebrauch von KI in Wahl- und Abstimmungskampagnen. Die Parteien verpflichten sich darin etwa, die Urheberschaft von KI bei der Erstellung von auditiven und/oder visuellen Kampagnenelementen zu deklarieren und keine KI-erzeugten auditiven und/oder visuellen Inhalte für Negativ-Kampagnen zu nutzen.

«Es handelt sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung der politischen Kräfte – mit dem Ziel, das Vertrauen in die Demokratie und den fairen Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen politischen Lösungsvorschlägen zu stärken», teilten die Parteien im September mit. Auch forderten sie ihre Kantonalparteien und Kandidierenden auf, sich dem Kodex anzuschliessen.

Nach dem Vorfall sieht Glättli erst recht Handlungsbedarf. Verschiedene Parteien hätten befürchtet, dass Fotos oder Videos in einem Wahlkampf missbraucht werden könnten. «Dass dies so gravierend schnell der Fall ist, bekräftigt mich darin, dass entsprechende Regeln nötig wären.» Dies betreffe aber nicht nur «diejenigen, die versuchen, anständig zu sein im Wahlkampf».

veröffentlicht: 17. Oktober 2023 14:58
aktualisiert: 17. Oktober 2023 17:43
Quelle: Today-Zentralredaktion

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