Teurer Halt

Lenkerin muss für Stopp auf Solarium-Parkplatz blechen

09.08.2023, 20:02 Uhr
· Online seit 09.08.2023, 07:47 Uhr
Eine Autofahrerin in der Ostschweiz hielt wegen eines technischen Problems ein paar Minuten auf einem Kundenparkplatz eines Sonnenstudios. Erfolglos wehrte sie sich gegen eine 90-fränkige Umtriebsentschädigung. Autofahrende fühlen sich «abgezockt».
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Bei privaten Parkplätzen kennen Besitzerinnen und Besitzer oft kein Pardon. Dies bekam eine Lenkerin kürzlich in Frauenfeld im Kanton Thurgau vor dem Sonnenstudio Sun World zu spüren. Ihre Kollegin habe Probleme mit Bluetooth gehabt und habe für fast 20 Minuten auf dem Parkplatz angehalten, berichtet eine Userin in der Facebook-Gruppe Rechtsberatung Schweiz in einem anonymen Beitrag. Dort habe sie erfolglos ihr Handy zu verbinden versucht. «Jetzt haben wir eine Busse von 90 Franken erhalten», klagt die Userin.

Das Unternehmen Unisecur Parking Control mit Sitz im zürcherischen Kollbrunn stellte die Umtriebsentschädigung aus. Auch lehnte diese den Einwand der Lenkerin ab, mit der Begründung, dass sie kein Kunde des Solariums gewesen sei und nachweislich das richterliche Verbot missachtet habe: «Dieses Privatareal ist kein Rastplatz für technische Checks am Fahrzeug oder Recherchen im Internet.»

«Willkommen im Abzockerland Schweiz»

Die meisten User reagieren empört auf die verrechnete Umtriebsentschädigung. «Willkommen im Abzockerland Schweiz. Zum Glück ist Luft noch gratis», schreibt ein User. Ein weiterer fordert, dass die Politik einschreitet. «Es kann doch nicht sein, dass Abzockerfirmen wie Parkon einfach so Autofahrer abzocken dürfen. Ich glaube, in keinem anderen Rechtsstaat der Welt wird so etwas geduldet.»

Vereinzelte Kommentare äussern aber auch Skepsis. Warum man wissentlich wegen eines Handyproblems auf einen Privatparkplatz fahren müsse, fragt jemand. «Tönt mir sehr nach Ausrede. Hätte bestimmt nähere oder weitere Möglichkeiten gegeben.»

«Restriktives Regime»

Das Gesetz definiert das Parkieren als Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient. Verboten ist ein Zwischenstopp auf privaten Parkplätzen deswegen aber nicht. «Wenn jemand auf einem Parkplatz hält, um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen oder um kurzzeitig ein Problem zu lösen, gilt das nicht als Parkieren», erklärt Willi Wismer, Präsident des Zürcher Fahrlehrerverbands gegenüber der Today-Redaktion. Die Parkplatzkontrollen achteten jedoch selten darauf, ob jemand im Auto sitze oder nicht.

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Dass Lenkerinnen und Lenker zur Kasse gebeten werden, weil sie auf Parkplätzen lediglich anhielten, ist kein Einzelfall. «Parkkontroll-Firmen verdienen ihr Geld damit und führen nicht selten bei den Kontrollen ein besonders restriktives Regime durch», sagt Willy Wismer. Deshalb machten Lenkerinnen und Lenker in solchen Fällen kaum Erfahrungen mit Kulanz.

Spontanes Anhalten

Ist am Steuer ein dringender Halt nötig, empfiehlt Wismer, diesen auf öffentlichen Parkplätzen oder im Falle einer Autobahn an Ausfahrten in der Nähe einzulegen. Ein dringender Halt könne auch einmal an einem Strassenrand erfolgen. «Dieser ist aber gänzlich vom – mindestens aus eigener Einschätzung – dringenden Anruf, SMS, WhatsApp etc. zu unterscheiden.»

Der Präsident des Zürcher Fahrlehrerverbands bedauert, dass Autofahrende bei kleinen Notfällen auf privaten Parkplätzen nicht viel Spielraum haben. Er verstehe aber auch die Seite der Besitzer. «An vielen Orten mangelt es an Parkplätzen, weshalb sich besonders dreiste Zeitgenossen gerne einfach hinstellen.» Aus diesem Grund seien Gewerbetreibende darauf angewiesen, dass ihre Parkplätze frei für die Kundschaft blieben. «Ansonsten denkt jeder, er könne jeden Parkplatz für seine persönlichen Zwecke nutzen.»

Eine Anfrage bei den Betreibern des Sonnenstudios Sun World in Frauenfeld blieb am Dienstag unbeantwortet. Einen Anruf bei der Unisecur GmbH sparte sich die Redaktion. Diese verrechnet pro Minute satte fünf Franken.

veröffentlicht: 9. August 2023 07:47
aktualisiert: 9. August 2023 20:02
Quelle: Today-Zentralredaktion

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