Wegen Wucher verurteilt

Mann verlangt 4000 Franken für 2,5 Stunden Vorplatz-Reinigung

10.10.2022, 06:58 Uhr
· Online seit 10.10.2022, 06:51 Uhr
Ein 46-jähriger Deutscher wurde verurteilt, weil er eine 84-jährige Frau ausgenützt haben soll, indem er ihr schwaches Urteilsvermögen missbrauchte.
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Der verurteilte Mann klingelte Mitte Juni 2022 bei einer Liegenschaft im Raum Frick mit dem Ziel, ein überteuertes Angebot zu verkaufen. Er wollte der älteren Frau eine Vorplatzreinigung mit einem Quadratmeterpreis von 79 Franken andrehen. Die Rentnerin lehnte dieses Angebot ab. Daraufhin wurde ihr gesagt, dass im Moment eine Aktion mit 30 Prozent Rabatt gelten würde. Sie würden auch gratis den Platz imprägnieren und den Weg zum Eingang reinigen, gab der Mann an. Da die Hausherrin dringend auf den Zug musste, wurde ein neuer Termin für den Folgetag abgemacht, heisst es im Strafbefehl.

Überraschung am Folgetag

Als die Klägerin am nächsten Tag vom Dorf nach Hause kam, traf sie zwei Männer auf ihrem Vorplatz an. Der eine war bereits dabei, den Hausplatz zu reinigen, worauf die ältere Dame intervenierte und nach den Kosten fragte. Die Frau fühlte sich überrumpelt und unsicher, dennoch unterschrieb sie den angebotenen Vertrag für 3900 Franken. Dies, obwohl die Rentnerin nicht wusste, ob der Preis angemessen ist.

Unsaubere Arbeiten

Nach Abschluss der Arbeiten ist nach Ansicht der Klägerin alles noch dreckig gewesen. Trotzdem sagte der Beschuldigte anschliessend, dass die Forderung in Euro bezahlt werden muss, da er sonst etwa 600 Franken verlieren würde. Er verlangte, dass die Seniorin zur Bank fährt und das Geld wechseln soll. Gemäss der 84-jährigen Frau trat der Beschuldigte nicht bedrohlich auf. Aber beim Thema Geld sei er sehr bestimmt und zwischenzeitlich auch laut gewesen. Doch der Plan ging nicht auf: Beim Geldabheben auf der Bank wurde die Polizei über den Vorfall informiert und vor Ort aufgeboten.

Mann wurde Verurteilt

Beim verurteilten Mann handelt es sich um einen Fahrenden, welcher sich als Altbau-Sanierer ausgibt. Er wurde nun verurteilt, da die erledigte Arbeit von 2,5 Arbeitsstunden mit einem Hochdruckreiniger offensichtlichen nicht mit dem Werklohn von 3900 übereinstimmen kann. Dies war dem Beschuldigten laut Strafbefehl bewusst. Eine angemessene Entschädigung für die ausgeführten Reinigungsarbeiten in der Höhe von 500 Franken wurde durch die Klägerin an den Beschuldigten bezahlt und durch die Polizei als Bussen- und Kostendepositum umgehend sichergestellt. Am Ende blieb ihm also gar nichts von dem Geld.

veröffentlicht: 10. Oktober 2022 06:51
aktualisiert: 10. Oktober 2022 06:58
Quelle: ArgoviaToday

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