Gerichtsverhandlung

Mutmasslicher Täter von Jestetten (D) bestreitet Tat in Brief

09.01.2024, 12:59 Uhr
· Online seit 09.01.2024, 12:58 Uhr
Der Angeklagte im Tötungsdelikt von Jestetten (D) hat die Tat in einem Brief an seine Angehörigen abgestritten, wie am Dienstag am Landgericht Waldshut-Tiengen bekannt wurde. Das Gericht wird voraussichtlich nächste Woche ein Urteil fällen.

Quelle: Archivbeitrag vom 13.06.2023 / TeleZüri

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«Der Mörder läuft draussen frei herum, während ich hier im Gefängnis sitze», schrieb der Angeklagte nach seiner Verhaftung im Juni vergangenen Jahres in einem Brief an seine Angehörigen, den der Richter am Dienstag vorlas.

Er habe einfach nur am Rhein wandern wollen, als dieser verrückte junge Mann auf ihn zugekommen sei, hiess es in dem Brief weiter. Der Mann habe eine Tüte mit Drogen dabeigehabt. Es seien noch andere Leute da gewesen, einer von denen müsse das Opfer wohl später umgebracht haben. Wie seine eigenen DNA-Spuren an das Opfer geraten sein sollen, könne er sich nicht erklären.

Da der Angeklagte bisher beharrlich schwieg, waren die Äusserungen in dem Brief seine erste Stellungnahme, die an der Gerichtsverhandlung bekannt wurde.

DNA-Spuren belasten den Angeklagten

Keine grundlegend neuen Erkenntnisse brachte die vorangehende Befragung der DNA-Expertin. Sie machte detaillierte Angaben zu den bereits bekannten DNA-Spuren, die gefunden wurden. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage unter anderem auf DNA-Spuren des Angeklagten, die an dem massiven Holzscheit gefunden wurde, mit dem das Opfer erschlagen wurde.

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Nach wie vor unklar ist, wie es dazu kam, dass am Penis des getöteten Mannes DNA-Spuren des Angeklagten gefunden wurden. Das Opfer, ein 31-jähriger Mann aus dem Kanton St. Gallen, wurde am 9. Juni vergangenen Jahres am Rheinufer von Jestetten tot aufgefunden – mit heruntergezogener Hose und Unterhose.

Was vor der Tat vorgefallen ist, ist nach wie vor unklar, beispielsweise ob es sexuelle Kontakte zwischen Täter und Opfer gab, oder ob der Täter das Opfer ausrauben wollte.

Urteil voraussichtlich nächste Woche

Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen 39-jährigen Mann aus Lettland. Er hielt sich zum Tatzeitpunkt als Arbeiter in Deutschland auf und war auf Baustellen in der Region beschäftigt. Er wohnte einige Kilometer vom Tatort entfernt. Zwei Wochen nach der Tat wurde er verhaftet.

Die Verhandlung wird am kommenden Montag fortgesetzt. Am Dienstag ist ein weiterer Verhandlungstag angesetzt. Laut dem Richter dürfte das Gericht voraussichtlich am Donnerstag das Urteil verkünden.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen Totschlags. Der Angeklagte, der wegen eines Tötungsdelikts in Lettland bereits einmal 10 Jahre in Haft war, soll dafür mit einer 15-jährigen Freiheitsstrafe bestraft werden. Auch eine anschliessende Sicherungsverwahrung soll geprüft werden.

(sda/bza)

veröffentlicht: 9. Januar 2024 12:58
aktualisiert: 9. Januar 2024 12:59
Quelle: ZüriToday

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