Der Entscheid fiel mit 123 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung. Für die Motion waren SP und Grüne. SVP, FDP, Mitte und GLP waren dagegen.
Die Forderung nach einem Verbot des bezahlten Sammelns wurde nicht zum ersten Mal erhoben. Wie früher stemmte sich der Bundesrat auch dieses Mal gegen ein Verbot. Ein solches wäre «unverhältnismässig und nicht zielführend», argumentierte Bundeskanzler Walter Thurnherr.
Aus Einzelfällen könne nicht darauf geschlossen werden, dass beim bezahlten Unterschriftensammeln generell unlautere Methoden angewendet würden. Es liege vielmehr in der Verantwortung der Komitees sicherzustellen, dass für ihr Volksbegehren mit lauteren Methoden gesammelt werde - unabhängig davon, ob sie bezahlte Unterschriftensammlerinnen und -sammler dafür einsetzen oder nicht.
Motionär Reynard begründete seinen Vorstoss damit, dass bezahlte Unterschriftensammlungen den Prozess der politischen Willensbildung beeinflussen könnten. «Solche Vorgehensweisen gefährden die Volksrechte und schaden der Glaubwürdigkeit der Demokratie.»
Der Kanton Genf kennt heute als einziger Kanton eine Gesetzesbestimmung, die bezahlte Unterschriftensammlungen bestraft - jedoch nur dann, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der Anzahl der gesammelten Unterschriften und der Höhe der Bezahlung besteht. Diese Auslegung ermöglicht es den Sekretariaten von Parteien, Gewerkschaften und Verbänden, sich trotz des Verbots weiterhin bei Unterschriftensammlungen zu engagieren.