Journalistin Michèle Binswanger wollte ein Buch über die Landammannfeier von 2014 und deren Vorkommnisse herausgeben. Im Mittelpunkt: Ex-Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und die Frage, wie die Medien und die Politik mit dem Vorfall umgegangen sind. Dagegen wehrte sich Spiess-Hegglin und das Kantonsgericht Zug gab ihr vor einem Jahr Recht, worauf Binswanger Berufung gegen das Urteil einreichte. Nun darf Binswanger ihr Buchprojekt doch noch fortsetzen, wie das Zuger Obergericht schreibt.
Geschehnisse seien bereits bekannt
Grundsätzlich darf Michèle Binswanger über die Geschehnisse, auch die intimen, berichten. Jedoch nur über solche, die bereits in den Medien bekannt geworden sind. Nicht erlaubt sind unbekannte intime Details und ehrverletzende Aussagen. Solche Details würden im Buch von Binswanger nicht drinstehen. Darum sei laut Zuger Obergericht ein Publikationsverbot nicht gerechtfertigt.
«Ich werde nicht schweigen»
Jolanda Spiess-Hegglin ist mit diesen Entscheid nicht zufrieden. «Das Gericht traut Binswanger zu, ein Buch zu schreiben, das nicht meine Intimsphäre verletzt – ich traue ihr dies nicht zu», schreibt sie in einer Stellungnahme. Weiter will sie dieses Urteil vor das Bundesgericht weiterziehen und schreibt dazu: «Ich werde nicht schweigen.»
(mja)