Prostitution

Parlament entscheidet über Sex-Kauf-Verbot

· Online seit 08.06.2022, 10:34 Uhr
Prostitution sei ein Akt sexueller Gewalt und verstosse gegen die Menschenwürde sowie gegen die Gleichberechtigung von Frau und Mann. Damit begründen die Initianten die Motion, die am Mittwoch im Parlament behandelt wird.
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Am Mittwoch, 8. Juni soll das Schweizer Parlament darüber entscheiden, ob man den Erwerb von sexuellen Dienstleistungen unter Strafe stellen soll. «Menschen sind keine Ware», heisst die Motion, die von der EVP-Politikerin Marianne Streiff-Feller eingereicht wurde. Damit würde man dem nordischen Modell folgen, das in Schweden seit 1999 in Kraft ist.

Das Modell stellt nicht das Anbieten entsprechender Dienstleistungen unter Strafe, sondern den Kauf ebendieser. Auch verboten würde die Vermittlung und das Zur-Verfügung-Stellen in Bordellen oder von Zuhältern. Die Schweiz würde damit den Ländern wie Norwegen, Island, Nordirland, Schweden, Frankreich, Kanada und Israel folgen.

Verstoss gegen die Menschenwürde

Wie es in der Begründung vor dem Parlament heisst, belegen Studien, dass 80 Prozent aller Frauen in besagtem Gewerbe ihre Tätigkeit aufgeben würden, hätten sie die Möglichkeit dazu. Es gebe kaum Prostitution ohne Zwang, heisst es weiter. Prostitution sei ein Akt sexueller Gewalt und verstosse gegen die Menschenwürde und die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Eine Gesellschaft könne nicht akzeptieren, dass ein Mensch den Körper eines anderen für Geld kaufe.

Die Meinungen zu diesem Vorstoss gehen auseinander, wie Berichte verschiedener Medien zeigen. Der 45-jährige Callboy Nick Laurent findet, dass Sexarbeitende durch dieses neue Gesetz nicht besser, sondern schelchter vor Gewalt und Ausbeutung geschützt wären. «Gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Sexarbeit, wollen Betroffene weniger mit den Behörden zusammenarbeiten und machen sich so erpressbar», sagt der 45-Jährige zu «20 Minuten».

Modell treibt Menschen in die Illegalität

Auch andere Personen, die sich mit dem Gewerbe auskennen, stehen dem Modell kritisch gegenüber. Während sich die Frauenzentrale hinter die Motion stellt, kann die Geschäftsleiterin von ProCoRe, Rebecca Angelini, den Vorstoss nicht verstehen. Gegenüber «20 Minuten» sagte die Leiterin des Netwerks, das Interessen von Sexarbeitenden in der Schweiz vertritt, dass dieses Modell realitätsfern sei und den Sexarbeitenden schade. Das Modell würde die Personen in die Illegalität treiben und ihnen die Existenzgrundlage entziehen.

Der Stellungnahme des Bundesrates vom November 2020 ist zu entnehmen, dass dieser ein solches Sexkaufverbot nach schwedischem Vorbild für die Schweiz ebenfalls für nicht geeignet hält.

(roa)

veröffentlicht: 8. Juni 2022 10:34
aktualisiert: 8. Juni 2022 10:34
Quelle: Today-Zentralredaktion

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