Der Entscheid für 4 Prozent fiel im Nationalrat mit 121 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen gegenüber keiner Investitionspflicht und mit 119 zu 71 Stimmen gegenüber einer solchen in Höhe von 2 Prozent.
Wollen die Streaming-Anbieter keine Investitionen tätigen, können sie als Alternative eine Abgabe an das Bundesamt für Kultur (BAK) bezahlen. Diese Ersatzabgabe wird fällig, wenn die Investitionspflicht im Mittel über einen Zeitraum von vier Jahren nicht erreicht wird.
In der ersten Beratungsrunde wollte der Nationalrat noch 1 Prozent, der Ständerat verlangte dann jedoch 4 Prozent.
Eine Minderheit der FDP und die SVP verlangten mit Minderheitsanträgen, ganz auf eine Investitionspflicht zu verzichten oder die Investitionspflicht bei 2 Prozent festzulegen. Diese Anträge wurden auch von Vertreterinnen und Vertretern der Mitte-Fraktion unterstützt, fanden jedoch keine Mehrheit. SP, Grüne und GLP unterstützen die 4 Prozent.
Die Jungparteien von FDP, SVP, GLP und Mitte-Partei hatten bereits vor dem Entscheid das Referendum angekündigt, sollte der Nationalrat eine Investitionsvorschrift von 4 Prozent beschliessen. Die Jungparteien befürchten, dass eine solche Vorgabe schliesslich die Konsumentinnen und Konsumenten mit höheren Abo-Preisen finanzieren müssen.