Einkaufstourismus sei zwar «nicht per se etwas Negatives» und im Dreiländereck ein wesentlicher Bestandteil, schreibt die Regierung. Mit der derzeitigen Regelung eines Freibetrags von 300 Franken pro Person für zollfreie Einfuhren sei aber die Steuergerechtigkeit im Reiseverkehr nicht gegeben.
Zudem werde der Schweizer Detailhandel benachteiligt. Daher unterstütze die Baselbieter Exekutive den Vorschlag des EFD. Diese Lösung sei mit verhältnismässig geringem Aufwand verbunden. Zudem werde damit die «Bagatellgrenze» an diejenige der umliegenden Länder angepasst, heisst es weiter.
Die Haltung der Baselbieter Regierung unterscheidet sich somit wesentlich von derjenigen des Kantons Basel-Stadt, die sich im Februar gegen einen tieferen Freibetrag aussprach. Sie zweifle an der Wirksamkeit der Massnahme, da die Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Ausland weiterhin bestehen bleibt. Die Senkung der Wertfreigrenze könne auch leicht mit mehreren Fahrten und Personen umgangen werden. Zudem widerspreche dies «der gelebten Philosophie des Dreiländerecks», so die Basler Regierung.