In der Schweiz werden im Rahmen der fürsorgerischen Unterbringung fast 16'000 Menschen jährlich zwangsweise in eine psychiatrische Institution eingewiesen. Die Stiftung Pro Mente Sana fordert angesichts der hohen Zahl und der Schäden für die Betroffenen einen besseren Umgang mit dieser Massnahme.
Eine zwangsweise Unterbringung in einer Institution stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte dar, schreibt die Stiftung am Montag. Von Gesetzes wegen als allerletzte Möglichkeit vorgesehen, werde die fürsorgerische Unterbringung in der Schweiz zu oft verhängt.
Die Zahl von 40 in der Schweiz täglich verfügten Zwangseinweisungen ist Pro Mente Sana zufolge im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Der Landesdurchschnitt lag 2020 bei 1,8 verfügten fürsorgerischen Unterbringungen pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die kantonalen Unterschiede lagen zwischen 0,42 in Appenzell Innerrhoden und 2,34 in Schaffhausen.
Zehn Anordnungen pro Tag im Kanton Zug
Pro Mente Sana verlangt deshalb eine landesweite Vereinheitlichung der Praxis. Zudem zielt die Stiftung auf eine Reduktion der Zwangseinweisungen ab. Die Kantone haben jeweils eigene Gesundheitsgesetze und einen gewissen Ermessensspielraum in der Anwendung.
In der Forderung nach landesweiten Regelungen und einer Reduktion bestärkt Pro Mente Sana auch die Tatsache, dass etwa im Kanton Zürich jede Ärztin und jeder Arzt mit Praxisbewilligung einen fürsorgerischen Freiheitsentzug anordnen kann. In diesem Kanton allein zählte die Stiftung zehn solcher Anordnungen im Tag.
Erniedrigend und verletzend
Der Nutzen der Zwangsmassnahme ist gemäss der Organisation unter Fachleuten stark umstritten. Tatsche ist gemäss Pro Mente Sana, dass Zwangseinweisungen für Betroffene oft äusserst erniedrigend und verletzend sind. Sie können sich negativ auswirken. So werden nicht wenige von ihnen von der Polizei abgeholt.
Neben der Vereinheitlichung der Praxis verlangt Pro Mente Sana als Teil eines Positionspapiers, dass die fürsorgerische Unterbringung nur noch anzuordnen ist, wenn wirklich keine Alternative vorhanden ist. Die zur Verfügung berechtigten Fachleute müssen dafür qualifiziert und zertifiziert sein. Bei einer Verfügung muss in jedem Fall das Vier-Augenprinzip gelten.
Wer durch eine Verfügung zwangseingewiesen ist, muss gemäss der Organisation unbedingt rechtliches Gehör erhalten, über seine Rechte und besonders über die Beschwerdemöglichkeit aufgeklärt werden sowie eine Vertrauensperson beiziehen können. Zudem soll nach jeder fürsorgerischen Unterbringung eine Nachbesprechung stattfinden.
Unterbringung aus den richtigen Gründen
Voraussetzung für eine fürsorgerische Unterbringung ist eine psychische Störung, geistige Beeinträchtigung oder schwere Verwahrlosung, wenn die nötige Behandlung oder Betreuung nicht anders erfolgen kann. Mit ihren Vorschlägen will die Stiftung erreichen, dass die fürsorgerische Unterbringung tatsächlich auch aus einer Haltung der Fürsorge heraus angeordnet wird.
Pro Mente Sana erarbeitete die fünf Forderungen als Teil ihres Positionspapiers zusammen mit Juristinnen und Juristen, Fachleuten aus Psychiatrie und Gesundheitswesen sowie Betroffenen. Das Papier wendet sich an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden, Medizinalpersonal und Öffentlichkeit und Politik. Anfang 2023 organisiert die Stiftung einen Runden Tisch.
(sda/bza)