Die Bundesanwaltschaft hat am Freitag bei ihrer Aufsicht die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts beantragt. Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft bestätigte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA entsprechende Medienberichte. Am Donnerstag hatte das Wochenmagazin «Weltwoche» aus geheimen Ermittlungsakten zu dem Fall berichtet.
Wenn die fraglichen Akten durch eine dem Amtsgeheimnis unterstehende Stelle herausgegeben worden seien, stünde eine Amtsgeheimnisverletzung zur Diskussion, teilte die Bundesanwaltschaft mit. «Diese Frage, beziehungsweise den konkreten Sachverhalt, gilt es zu klären.» Die Strafverfolger des Bundes beantragten bei der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts.
Mit Fotos gedroht
Eine frühere Bekannte von Berset war im vergangenen September wegen versuchter Erpressung des Magistraten zu einer Busse und einer bedingten Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden. Sie hatte 2019 versucht, mit persönlicher Korrespondenz zwischen ihr und dem Bundesrat sowie mit Fotos von Berset 100'000 Franken zu verlangen. Später nahm sie Abstand von ihrer Geldforderung und bezeichnete eigene Behauptungen als nicht zutreffend.
Die «Weltwoche» berichtete am Donnerstag mit Verweis auf geheime Ermittlungsakten über Details zum Fall. Die der SVP nahestehende Zeitung erhob darin unter anderem den Vorwurf, der SP-Bundesrat habe zur Bewältigung der Angelegenheit auch Bundespersonal eingesetzt und so «Steuergeld verschleudert».
Berset will Vorwürfe nicht kommentieren
Berset äusserte sich am Freitag vor den Medien in Bern nicht zu den Vorwürfen. Er habe im letzten Jahr zu dem Fall Stellung genommen und füge nichts hinzu, sagte er auf eine Journalisten-Frage. Im letzten November erklärte Berset, dass es sich um eine private Angelegenheit handle, die abgeschlossen sei. Gemäss Bundesratssprecher André Simonazzi war der Fall am Freitag «kein Thema» im Gesamtbundesrat.
Nach Bekanntwerden der Verurteilung von Bersets Bekannter im letzten Jahr leitete die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft aufsichtsrechtliche Abklärungen ein. Sie ging unter anderem der Frage nach, ob es angemessen war, dass die Bundesanwaltschaft nach ihrer Untersuchung Daten von Geräten der Frau löschte. Der Bericht dazu soll demnächst in der zuständigen Parlamentskommission besprochen werden.