Wettbewerbskommission

Stahlfirmen sollen gegen Kartellgesetz verstossen haben

08.11.2023, 08:55 Uhr
· Online seit 08.11.2023, 08:07 Uhr
Die Wettbewerbskommission des Bundes ermittelt gegen drei Stahlunternehmen. Ihnen wird vorgeworfen, beim Verkauf mehrere Produkte miteinander verknüpft zu haben. Das verstosse gegen das Kartellgesetz. Die Firmen haben ihre Sitze in Schwyz, Zürich und Basel.
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat dabei Hinweise zu einer Koppelung beim Verkauf von Bewehrungsstahl und Distanzkörben. Das heisst es in der Mitteilung vom Mittwoch. Bewehrungsstahl wird etwa mit Stäben oder Matten beim Betonbau eingesetzt. Distanzkörbe wiederum sollen dafür sorgen, dass die Bewehrungen den richtigen Abstand beibehalten.

Gab es gekoppelte Preise?

Den Firmen wird vorgeworfen, Produkte beim Verkauf miteinander gekoppelt zu haben. So sollen die Unternehmen höhere Preise für Bewehrungsstahl und Distanzkörbe verlangen, wenn Kunden diese Produkte bei unterschiedlichen Händlern beziehen.

Bei den beschuldigten Firmen handel es sich um die Arthur Weber AG mit Sitz in Seewen (SZ), die Debrunner Acifer Bewehrungen AG mit Sitz in Regensdorf (ZH) und die Spaeter AG mit Sitz in Basel.

Unklar, ob es Absprachen gab

Eine Untersuchung soll nun zeigen, ob die Firmen sich bei diesen Produktverknüpfungen miteinander absprechen. Während der erwarteten Untersuchungsdauer von zwei Jahren gilt für die beschuldigten Firmen die Unschuldsvermutung. Dann soll auch klar sein, ob die Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung innehaben.

(red.)

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veröffentlicht: 8. November 2023 08:07
aktualisiert: 8. November 2023 08:55
Quelle: PilatusToday

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