Konzertabbruch diskriminierend?

Strafrechtsprofessor ordnet ein: Verurteilung von Brasserie unwahrscheinlich

25.10.2023, 09:29 Uhr
· Online seit 25.10.2023, 08:01 Uhr
Im Sommer 2022 wurde ein Konzert in der Brasserie Lorraine in Bern abgebrochen, da weisse Musiker Rasta-Frisuren trugen. Nach einer Anzeige der Jungen SVP wird der Fall wohl vor dem Regionalgericht behandelt. Aus juristischer Sicht ein spannender Fall – abseits medialer und politischer Polemik.
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Es war ein ganz normaler Sommerabend, 2022. Die Reggae-Band «Lauwarm», bestehend aus weissen Musikern, die teilweise Rasta-Frisuren trugen, spielten im als alternativ bekannten Berner Lokal Brasserie Lorraine. Dann kam es plötzlich zum Abbruch des Konzerts. Die Verantwortlichen begründeten damals: «Einige Gäste haben sich unwohl gefühlt.» Der Kritikpunkt: Weisse Männer bedienen sich Elementen anderer Kulturen, um damit Geld zu verdienen.

Der Begriff «Kulturelle Aneignung» war damit definitiv in der medialen und politischen Öffentlichkeit der Schweiz angekommen. Die Junge SVP (JSVP) erstattete Anzeige, die nun in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft endete – obwohl sich die Band selbst nicht als Opfer sieht.

Weil die Brasserie die Busse nicht einfach so bezahlen will, dürfte der Fall vor dem Berner Regionalgericht verhandelt werden. Der Vorfall wurde medial ausgeschlachtet und politisch instrumentalisiert, doch wie spannend oder gar wegweisend ist er – nüchtern betrachtet – aus juristischer Sicht?

Keine Verurteilung der Brasserie?

Antworten auf diese Fragen hat Strafrechtsprofessor Martino Mona von der Universität Bern. Ihm ist bewusst, wie aufgeladen die Debatte ist. Trotzden erklärt er sich bereit, den Fall einzuordnen, denn Mona findet die Beurteilung auf juristischer Ebene hoch spannend: «Die sogenannte Anti-Rassismus-Strafnorm ist äusserst komplex, was solche Fälle wie jener in der Brasserie Lorraine aufzeigen.» Oftmals werde die Norm falsch verstanden.

Er hat bei der Beurteilung des Falls eine klare Haltung: «Ich sehe beim besten Willen nicht, wie das Verhalten in der Brasserie Lorraine unter die Strafnorm fallen könnte.» Es werde interessant sein zu sehen, wie der Strafbefehl formuliert und begründet worden sei und wie dann das Regionalgericht darüber urteile.

Die Chancen der Brasserie beurteilt Mona vor Gericht als sehr gut: «Man kann nichts vorwegnehmen. Es wäre äusserst seltsam, wenn das Gericht die Verurteilung bestätigen würde.»

Rassismus gegen Weisse

Unbestritten ist, dass das Gesetz (Art. 261bis) Rassismus gegen Weisse unter Strafe stellt. Es kam auch schon mehrfach zu Verurteilungen. Es sei aber das gute Recht des Veranstalters, das Konzert abzubrechen, sagt der Strafrechtsprofessor: «Wenn ein privater Musikveranstalter beschliesst, dass eine Band nicht weiterspielen darf, weil ein Teil des Publikums unzufrieden ist, fällt das nicht unter die Norm.»

Es gehe dabei nicht darum, ob man empörend findet, dass nun der weissen Band mit Rastas das Mikrofon abgestellt wurde. Das sei aus strafrechtlicher Sicht nicht der Punkt. «Es geht nur darum, ob dieses Verhalten unter den Artikel 261bis fällt und das sehe ich nicht.» Dass die Brasserie das Konzert abgebrochen hat, weil ein Teil ihrer Gäste unzufrieden war, sei zulässig. Das nenne man private Marktwirtschaft, so Mona. «Genauso darf ein privater Veranstalter einem schwarzen, atheistischen Komiker das Mikrofon abstellen, wenn er merken würde, dass ein Teil seines weissen, katholischen Publikums die Witze über Jesus nicht goutiert.»

Anders verhalte es sich, wenn einer Person aufgrund der Hautfarbe oder der Religion der Zutritt zu einem öffentlichen Konzert verweigert wird. «Auf diese Art von Diskriminierung hat es die Anti-Rassismus-Norm abgesehen, weil es sich hier eben um eine angebotene Leistung handelt, die für die Allgemeinheit bestimmt ist», führt Mona aus.

Spannender Fall auch für Studierende

Wann das Berner Regionalgericht den Fall behandelt, ist aktuell unklar. Jedenfalls werde die Geschichte, die in der Brasserie in der Lorraine im Sommer 2022 startete, wohl auch den Weg in die Hörsäle der Universität Bern finden. «Solche bekannten Fälle greifen wir in der Lehre gerne auf, da bei den Studierenden ein Vorwissen besteht», so Strafrechtsprofessor Mona. Persönlich werde er den Prozess mit Interesse verfolgen.

veröffentlicht: 25. Oktober 2023 08:01
aktualisiert: 25. Oktober 2023 09:29
Quelle: BärnToday

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