Die schweizerische Bundesanwaltschaft klärt ab, ob Äusserungen von Journalist und SVP-Politiker Roger Köppel auf seinem Videokanal «Weltwoche Daily» strafrechtlich relevant sind. Konkret geht es laut einem Bericht des "Tages-Anzeigers" darum, ob Köppel und allenfalls andere Personen Geheimhaltungsvorschriften verletzt haben.
Köppel hatte vergangene Woche über russische Sanktionen gegen die Schweizer Uhrenfirma Audemars Piguet gesprochen. Dabei hatte er gemäss «Blick» «wortwörtlich» aus einer als «vertraulich» gekennzeichneten Informationsnotiz des Aussendepartements zitiert. In einer Stellungnahme habe Köppel eine Geheimnisverletzung bestritten, ohne dies weiter auszuführen.
Noch kein Strafverfahren
Die Bundesanwaltschaft betont die Unschuldsvermutung, schreibt der «Tages-Anzeiger». Sie habe bislang kein Strafverfahren gegen Köppel eröffnet, treffe aber in diesem Zusammenhang die nötigen Abklärungen, ob eine strafrechtliche Relevanz vorliegt. Dabei konzentriere sie sich nicht nur auf Köppel, sondern auch auf drei weitere Quellen, auf welche sich die «NZZ am Sonntag» in einem Artikel über den russischen Schlag gegen Audemars Piguet berief.
Auch die Aussenpolitische Kommission des Parlaments befasse sich mit Köppels Verhalten. «Die Angelegenheit ist für unsere Sitzung von Anfang kommender Woche traktandiert», wird Franz Grüter, Präsident der Kommission, zitiert. «Bislang liegen keine Anträge für disziplinarische Massnahmen oder eine Strafanzeige vor.»
(osc)