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Volkszählung in der Schweiz: Das musst du dazu wissen

· Online seit 11.01.2024, 15:49 Uhr
Für die Volkszählung wurden auch in diesem Jahr Fragebögen an rund 200'000 Einwohnerinnen und Einwohner verschickt. Mit den Daten kann das Bundesamt für Statistik den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel dokumentieren. In diesem Artikel erfährst du, was du beachten musst, wenn es dich trifft.
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Was ist die Volkszählung?

Bei einer Volkszählung werden die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz zu unterschiedlichen Themen befragt. Die Daten aus der Befragung, liefern Angaben zur Sprache, Religionsgemeinschaften oder Familien- und Wohnverhältnisse. Vor 2010 wurden alle zehn Jahren die gesamte Bevölkerung für die Volkszählung gefragt. Seit 2010 bezieht das Bundesamt für Statistik die meisten Daten aus den Einwohnerregistern der Gemeinden und Kantone. 

Warum braucht es eine Volkszählung?

In praktisch allen Staaten der Welt werden solche Erhebungen durchgeführt. Denn sie gelten als wichtige Informationsquelle für die Bevölkerung, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. So können Antworten auf die Altersstruktur, den Anteil an Ausländerinnen und Ausländer oder zum Arbeitsmarkt gefunden werden.

Was muss ich tun, wenn ich ausgewählt wurde?

Hast du einen Fragebogen zugeschickt bekommen, dann musst du diesen auch ausfüllen. Und zwar vollständig und korrekt. Bis zum 29. Januar hast du Zeit, den Brief wieder zurückzuschicken. Mehr als 40 Prozent der Befragten verpassen jedoch diese erste Abgabefrist. In diesem Fall schickt das Bundesamt für Statistik zwei weitere Erinnerungsschreiben (9. Februar und 22. März).

Bei Nicht-Ausfüllung kann dir eine Gebühr von bis zu 100 Franken drohen. Aber, dass du die Gebühr wirklich zahlen musst, ist sehr unwahrscheinlich. 90 Prozent der Befragten senden den Fragebogen ausgefüllt zurück. Und solange die Teilnehmerbereitschaft so hoch ist, wird vermutlich keine Rechnung gestellt.

Was passiert mit den Daten?

Die Daten aus dem Fragebogen werden mit den Daten aus den Einwohner-, Gebäude- und Wohnungsregistern ergänzt. Das Bundesamt für Statistik überprüft, ob die Daten übereinstimmen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die betreffende Person telefonisch kontaktiert.

Im Herbst werden die Daten dann bereinigt und ausgewertet. Die Datensätze werden vom Bundesamt für Statistik anonymisiert, es wird also der Name und Vorname, die Adresse und AHV-Nummer entfernt. Zudem werden die Fragebögen im Dezember gelöscht. Die Daten werden auch nicht an andere Bundesbehörden weitergegeben. 

Wo kann ich die Resultate sehen?

Auf der Webseite des Bundesamts für Statistik werden die Ergebnisse der Volkszählung jährlich bekannt gegeben. Es gibt auch eine animierte Webseite, die die historischen Daten aus den Volkszählungen ab 1850 darstellt.

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veröffentlicht: 11. Januar 2024 15:49
aktualisiert: 11. Januar 2024 15:49
Quelle: FM1Today

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