«Brian wird aufgrund purer Vermutungen jede Chance auf ein Leben in Freiheit genommen», schreibt der Rechtsanwalt Philip Stolkin in einer Stellungnahme. Das Bundesgericht entschied, dass der 27-Jährige weiterhin in U-Haft bleiben soll. Seine Anwälte können nicht nachvollziehen, dass Brian eine Rückfallgefahr attestiert wird.
«Alle Delikte, die Brian vorgeworfen werden, fanden, wenn überhaupt, innerhalb der Gefängnismauern statt und waren gegen Aufseher gerichtet», heisst es vom Anwalt Thomas Häusermann. «Wieso sollte er da eine Gefahr für die Freiheit sein?»
Brians Verteidiger schreiben weiter, dass das Bundesgericht sein Urteil «mit schieren Vermutungen und Unterstellungen» erkläre, Sie kritisieren das Gutachten aus dem Jahr 2019, welches für die Gerichte Brians Rückfallgefahr begründet, und bezeichnen es als «alten Bericht eines befangenen Gutachters».
Die Anwälte geben jedoch nicht auf. Sie kündigen an, den Entscheid an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen. «Der Grundrechtsschutz wird mit diesem Urteil eklatant missachtet», begründet der Anwalt Philip Stolkin den Schritt.
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