Den Antrag auf Disqualifikation von Keller hatte Infantino gestellt. Grund waren öffentliche Äusserungen von Keller zum Verfahren. Damit habe er gegen die Unschuldsvermutung verstossen, so das Bundesstrafgericht.
Keller habe der Gerichtskommission mitgeteilt, dass er sein Mandat an die Bundesversammlung zurückgeben werde, teilte sein Sekretariat am Mittwochabend mit. Zuvor habe er der Gerichtskommission aufgezeigt, dass das Urteil des Bundesstrafgerichts «weder schlüssig begründet ist, noch die Rechtssprechung zur Befangenheit von Staatsanwälten berücksichtigt».
Es sei davon auszugehen, dass das Urteil«ergebnisorientiert und nicht mit der erforderlichen Unabhängigkeit gefällt worden ist». Angesichts der derzeitigen personellen Besetzung des Bundesstrafgerichts sehe er sich nicht mehr in der Lage, seine Ermittlungen «zielführend und innert nützlicher Frist zu Ende zu führen».