Swiss Olympic

Pirmin Lang wegen Doping für 18 Monate gesperrt

· Online seit 03.11.2021, 11:07 Uhr
Der ehemalige Schweizer Radprofi hat 2020 öffentlich gestanden Doping genommen zu haben. Nach der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hatte auch die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic ein Verfahren eröffnet. Nun steht das Strafmass fest.
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Pirmin Lang wird 18 Monate lang für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit gesperrt. Die Strafe gilt rückwirkend ab dem 19. Februar 2020, als die provisorische Sperre begann. Zudem muss Lang einen Betrag von 2500 Franken sowie die Verfahrenskosten bezahlen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Der im Aargau wohnhafte Lang hatte im Februar 2020 nach einer Razzia im Jahr 2019 an der Langlauf-WM im Tirol, die sich gegen einen internationalen Dopingring richtete und bis heute 23 Athleten aus verschiedenen Ländern überführte, öffentlich ein Dopinggeständnis abgelegt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hat daraufhin ein strafrechtliches Verfahren wegen Widerhandlung gegen das Sportförderungsgesetz eingeleitet. Lang wurde verdächtigt, dass er nicht nur Dopingmittel genommen, sondern auch mit ihnen gehandelt hat. Mittels Strafbefehl wurde Lang dann zu einer bedingten Geldstrafe von 500 Franken und einer Busse von 100 Franken verurteilt.

Strafe wegen «Kronzeugenregelung» gemildert

Antidoping Schweiz hat nach diesem Verfahren zudem die Eröffnung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens bei der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic beantragt. Auch gegenüber Antidoping Schweiz hat Lang die Beschaffung, Anwendung und den Besitz verbotener Substanzen, die Anwendung von Eigenblutdoping in mehreren Fällen und die versuchte Vermittlung von Lieferanten für Dopingmittel gestanden.

Ursprünglich war der 2017 vom Spitzensport zurückgetretene Lang für 48 Monate gesperrt worden. Die Strafe wurde nun von der Disziplinarkammer von Swiss Olympic reduziert. Dies aufgrund der sogenannten Kronzeugenregelung. Diese kann angewendet werden, wenn mittels Informationen von einer Anti-Doping-Organisation oder einer Strafverfolgungsbehörde eine wesentliche Unterstützung geleistet wird.

(vro)

veröffentlicht: 3. November 2021 11:07
aktualisiert: 3. November 2021 11:07
Quelle: ArgoviaToday

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