Achtung Busse

«Arschloch», «Drecksack» oder «Tubel»: Beschimpfungen können teuer werden

09.03.2024, 09:40 Uhr
· Online seit 09.03.2024, 09:14 Uhr
In der Wut einem Mitbürger den Stinkefinger zeigen oder von einer fernen Bekannten behaupten, dass sie auf den Strich geht: Solche Sachen können bei einer Anzeige teuer werden.
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Wer kennt es nicht: Man hat einen schlechten Tag, dann kommt einem einer noch blöd und schon rutscht dir ein «Tubel» oder «Arschloch» heraus. Kann mal passieren – kann aber auch teuer werden. Solche Beleidigungen sind streng genommen, nämlich strafbar und im Strafgesetzbuch geregelt.

Ein Beispiel

«Sauhund», «ein Stück Scheissdreck», «Dreck» und «Arschloch» – diese Kraftausdrücke warf eine junge Frau vor knapp drei Jahren ihrem Ex-Freund via Text- und Sprachrichten auf italienisch an den Kopf.

Schwerer wiegen jedoch die Drohungen der damals 31-Jährigen. Diese sendet die Frau im Juli 2021 via Sprachnachricht an den 42-jährigen Italiener. Die Frau drohte, wiederum auf italienisch, «seinen Arsch in vier Stücke zu reissen», «ihn zu schlagen» und «ihn in der Nacht umzubringen».

Aus dem rechtskräftig gewordenen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland gegen die Schweizerin geht hervor, dass sie als Quittung für die «mehrfache Beschimpfung» und «mehrfache Drohung» eine Busse und eine Geldstrafe erhält.

Für die Ausfälligkeiten muss die Frau 500 Franken Busse und 800 Verfahrensgebühren bezahlen. Dazu kommt eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Franken. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 2500 Franken.

Diese Beleidigungen können teuer werden

Ob per Nachricht oder verbal: Wenn sich dein Gegenüber durch deine Aussagen beleidigt oder angegriffen fühlt, kannst du angezeigt werden.

  • Eine Beschimpfung wie «Fick dich, du Arschloch» oder «Tubel» gelten wie der Stinkefinger als strafbar. Sie greifen die Ehre mit einem reinen Werturteil an und können auf Antrag mit einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen bestraft werden. Dies ist im Strafgesetzbuch festgelegt.
  • Eine üble Nachrede wie «Sie ist nebenberuflich eine Nutte» oder «Seine Mutter ist hässlich». Üble Nachrede ist eine Tatsachenbehauptung gegenüber Dritten, welche die Ehre verletzen kann. Straflos bleibt, wer behaupten kann, dass die Tatsache wahr ist oder für wahr gehalten werden durfte. Bei übler Nachrede kann laut Strafgesetzbuch eine Geldstrafe verhängt werden.
  • Eine Verleumdung wie «Die sind alle pädophil» oder «Sie ist eine Diebin». Im Gegensatz zu einer Beschimpfung wird bei einer Verleumdung vorausgesetzt, dass der Täter genau weiss, dass seine Behauptung nicht wahr ist. Die Verleumdung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. 

Für alle diese Delikte gilt das Gleiche: Können sie nicht bewiesen werden, können sie nicht bestraft werden. Wenn man also schon einem Passanten bei schlechter Laune «Arschloch» zuruft, dann sollte man sich besser nicht dabei filmen lassen.

Auch Spitzensportler rasten mal aus

Bei einem Doppeleinsatz am ATP-Turnier im mexikanischen Acapulco vor zwei Jahren flippte der Tennisspieler Alexander Zverev aus und beschimpfte den Schiedsrichter. Ausserdem schlug er mit dem Racket mehrfach auf den Stuhl ein, auf dem der Schiedsrichter sass.

Aufgrund des Wutanfalls wurde Zverev vom Turnier ausgeschlossen. Zudem muss der 24-Jährige eine Busse von 40'000 Dollar zahlen, hat die ATP entschieden. Die Strafe setzt sich aus je 20'000 US-Dollar wegen Beschimpfungen sowie unsportlichen Verhaltens zusammen.

Quelle: CH Media Video Unit / Melissa Schumacher

veröffentlicht: 9. März 2024 09:14
aktualisiert: 9. März 2024 09:40
Quelle: PilatusToday

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