Wie lange ist ein Gutschein in der Regel überhaupt gültig?
Je nach Forderung beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist fünf oder zehn Jahre (Obligationenrecht Art. 127 und 128). Diese gesetzlichen Fristen gelten dann, wenn auf dem Gutschein kein Ablaufdatum angegeben ist.
Fünf Jahre: Gutscheine für kleinere Waren wie Spielsachen, Kleider, Bücher, Lebensmittel und Restaurantbesuche.
Zehn Jahre: Gutscheine für Reisen, Hotelübernachtungen, Wellnesseintritte oder Kinobesuche.
Was, wenn der Gutschein ein Ablaufdatum besitzt?
Viele Geschäfte behalten sich das Recht vor, auf ihren Gutscheinen ein Ablaufdatum zu vermerken und so die Verjährungsfrist zu verkürzen. Ob dies rechtlich korrekt ist, ist umstritten. Bei Juristen besteht überwiegend die Lehrmeinung, dass Gutscheine dem Obligationenrecht unterliegen und die Verjährungsfrist nicht einfach so verkürzt werden kann. Wer auf die gesetzliche Frist bestehen will, müsste gegen den Geschäftsinhaber klagen. Dieser Aufwand lohnt sich bei einem Gutschein oftmals nicht.
Was tun, wenn der Gutschein abgelaufen ist?
Der Konsument sollte versuchen, den Gutschein im Geschäft einzulösen. Er kann auf die Kulanz des Ladenbesitzers hoffen. Der Konsumentenschutz rät auf seiner Website: «Pochen Sie beim jeweiligen Unternehmen auf die Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern diese noch nicht abgelaufen sind.»
Kann ich meinen Gutschein gegen Geld eintauschen?
Die Gutscheinverkäufer sind nicht dazu verpflichtet. Wie bei jedem anderen Vertragsabschluss kann auf Kulanz des Verkäufers gehofft werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit, den Gutschein weiterzuschenken oder zu verkaufen. Nur bei Gutscheinen, die persönlich adressiert oder nicht übertragbar sind, ist dies nicht möglich.
(red.)