Quelle: Tele M1
Er beschwerte sich über schlechten Service, fasste einer Flugbegleiterin grob ans Handgelenk und drückte zu: Dies steht in der Anklageschrift zum Vorfall hoch über den Wolken. Angeklagt ist ein Zahnarzt aus dem Aargau, der sich auf dem Heimflug seiner Karibik-Ferien «daneben» benommen haben soll.
Laut der Gewerkschaft für Kabinenpersonal sind solche Vorfälle keine Seltenheit. Deshalb seien Strafen wichtig, erklärt Jörg Berlingen, Vorstandsmitglied von Kapers, gegenüber Tele M1: «Wir setzen uns schon lange dafür ein, dass solche Fälle konsequent geahndet werden. Weil wir überzeugt sind, dass nur ein konsequentes Vorgehen gegen solche Situationen und Personen einen Effekt hat, damit es eben abnimmt.»
Dem Aargauer Zahnarzt wurde zusätzlich vorgeworfen, die Maskenpflicht missachtet zu haben. Die Bundesanwaltschaft schickte ihm deshalb eine Rechnung über 1000 Franken. Obendrauf erhielt er auch einen Strafbefehl vom Bundesamt für Zivilluftfahrt. Diese «Doppelbestrafung» liess der Angeklagte allerdings anfechten, wie sein Verteidiger gegenüber Tele M1 erklärt: «Es gibt das Verbot der Doppelbestrafung. Das bedeutet, man darf nicht zwei Mal für den genau gleichen Sachverhalt bestraft werden. Und das ist hier der Fall.»
Der Angeklagte erschien nicht persönlich zu seiner Gerichtsverhandlung. Der Fall könnte nun vor das Aargauer Obergericht kommen.
(red.)